Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine anderweitige Weiterverwendung der Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für nicht rechtmäßig. „Eine nachträgliche Umwidmung der Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für ein allgemeines Konjunkturprogramm wäre verfassungswidrig“, sagte er dem „Handelsblatt“. Der in der Coronapandemie errichtete Sondertopf wurde in der Energiekrise reaktiviert, um deren Folgen abzufedern.
Finanziert werden mit den bis zu 200 Milliarden Euro vor allem die Strom- und Gaspreisbremsen. Wegen sinkender Preise dürfte deren Finanzierung aber günstiger werden – weshalb viel Geld im Topf übrig ist. Grüne und SPD wollen die Mittel nutzen, um die Konjunkturflaute zu bekämpfen.
So will etwa Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit den Mitteln einen bis zu 40 Milliarden Euro teuren Industriestrompreis finanzieren. Die zusätzlichen Kreditermächtigungen im WSF seien jedoch nur durch eine Ausnahme von der Schuldenbremse möglich gewesen, sagte Buschmann. Dabei bestehe eine „Verknüpfung mit der besonderen Notlage in Folge der Energiekrise und der daraus resultierenden Preissteigerungen“.
Auch der Notlagenbeschluss des Deutschen Bundestages betone die gesetzliche Zweckbindung. „Die im politischen Raum vorgeschlagene Verwendung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Konjunkturmaßnahmen halte ich daher für verfassungsrechtlich problematisch“, so Buschmann. „Statt neue Schulden aufzunehmen, sollten wir dazu alte Bürokratie abbauen. Der Abbau unnötiger Vorschriften ist ein Konjunkturpaket zum Nulltarif.“ Deshalb werde in seinem Ministerium „mit Hochdruck an Eckpunkten für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz gearbeitet“, sagte der Justizminister.
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