Mit ihren zahlreichen Feier- und Brückentagen locken die Monate Mai und Juni traditionell zu einem Kurzurlaub. Immer mehr Camping-Fans nutzen die Gelegenheit, und starten mit ihrem mobilen Zuhause in die Natur. Anfang 2024 wurden laut Statista rund 4.650 Freizeitfahrzeuge in Deutschland neu zugelassen, darunter 3.770 Reisemobile und 900 Caravans.
„Für einen entspannten Kurzurlaub im Camper, Wohnwagen und Wohnmobil raten wir sowohl zu einem kurzen Technik- als auch einem Absicherungscheck“, so Gabriel Gallinger, Experte Sachversicherung bei der Zurich Gruppe Deutschland.
Frühjahrscheck vor Abfahrt
Für einen sorgenfreien Start in den Kurzurlaub sollten Besitzer ihr Reisemobil nach einer längeren Winter-Standzeit gründlich überprüfen. Viele der notwendigen Technik-Checks können dabei selbst durchgeführt werden. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Reifen erstmals montiert wurden, sollte ihr Alter möglichst nicht mehr als sechs Jahre betragen. Sie dürfen keinesfalls rissig oder abgefahren sein. Überprüft werden sollte der Luftdruck sowie die Batterien und Gasanlage. Gleiches gilt natürlich für die Beleuchtung und den Zustand der Bremsflüssigkeit.
Kfz-Versicherung: Was Wohnmobile benötigen
Ebenso wichtig ist es, den Versicherungsschutz zu aktualisieren und gegebenenfalls anzupassen, um Änderungen wie Um- oder Einbauten am und im Wohnmobil entsprechend zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Halter von Wohnmobilen gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht entfällt nur, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist und auf einem Campingplatz unbewegt stehen bleibt. Also, für die neue Saison nicht vergessen: Wohnmobil rechtzeitig zulassen.
Dabei sollte sich vorab auch überlegt werden, wer das Fahrzeug während der Reise fahren darf. Prinzipiell kann der Fahrzeughalter jedem mit einem gültigen Führerschein die Fahrt mit dem Camper erlauben. Dabei hängt die benötigte Fahrerlaubnisklasse vom Typ des Wohnmobils und seinem Gesamtgewicht ab. Ein Fahrer der Führerschein Klasse B darf beispielsweise ein Wohnmobil bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen führen. Ist die Entscheidung getroffen, wer den Camper fahren wird, müssen neben dem Fahrzeughalter und Eigentümer (falls nicht identisch mit dem Halter) alle Fahrer angemeldet werden. Dabei sollte bedacht werden: Ein eingeschränkter Fahrerkreis führt in der Regel zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen.
Eine zusätzliche Kaskoversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann sich jedoch für Camper lohnen, da sie auch Schäden am eigenen Wohnmobil abdeckt. Die Teilkaskoversicherung greift bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Brand, Naturereignisse, Diebstahl sowie bei Glasbruch, während die Vollkasko auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt. Die Kaskoversicherung umfasst nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch fest verbautes Inventar wie eingebaute TV-Geräte. Persönliche Gegenstände wie Reisegepäck sind jedoch nicht mitversichert.
Auf den Inhalt kommt es an: Campingpolice für teures Gepäck
Neben dem fest verbauten Inventar können in Wohnmobilen auch wertvolle Gegenstände wie Laptops und Fotoapparate mitgeführt werden. Falls diese gestohlen werden, können die Kosten schnell in die Tausende gehen. Wichtig: Herkömmliche Hausratversicherungen bieten keinen ausreichenden Schutz für Wohnmobile und ihren Inhalt. Diese decken zwar Schäden während der Reise ab, jedoch nur in Gebäuden wie Hotelzimmern oder Ferienwohnungen.
Mit einer Campingversicherung wird das Wohnmobil oder der Wohnwagen inklusive Inhalt auf Reisen sowie einem möglichen Winterlager bei Dauercampern gut geschützt. Dabei lohnt sich die Versicherung auch schon für den Kurzurlaub: „Die Campingversicherung schützt nicht nur nach einem Einbruch, sondern leistet auch bei Schäden, die durch einen Brand oder Unwettereinflüsse, wie Hagel oder Sturm, zustande kommen. Auch ist besonders für Dauercamper eine solche Versicherung praktisch, denn neben den persönlichen Gegenständen können auch Vorzelte oder Solarsysteme versichert werden“, erklärt Gabriel Gallinger.
Wichtig für den Versicherungsschutz ist nur, dass das Wohnmobil auf einem zugelassenen Campingplatz oder im Winterlager in einem EU-Land untergestellt ist.
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