Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung soll offenbar weniger streng ausfallen als bisher geplant. Laut eines Berichts des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ sollen sich die Koalitionsfraktionen bei abschließenden Verhandlungen unter anderem darauf geeinigt haben, die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen.
Künftig gilt demnach, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist.
Bisher sollten generell 200 Meter gelten. Um einen „Fallbeileffekt“ zu verhindern, wird beim erlaubten Besitz von Cannabis zudem eine Toleranzgrenze eingeführt: Der Besitz einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm gilt dem Bericht zufolge künftig als Ordnungswidrigkeit, die Strafbarkeit setzt erst bei Mengen darüber ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits ab 25 Gramm vorgesehen.
Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft: So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht.
Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten. Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von 1,0 Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig.
Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.
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