Islamisten hatten Moschee von Seyran Ates im Visier

Seyran Ates (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)
Seyran Ates (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Im Juli verhaftete Islamisten mit Verbindungen zum „Islamischen Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) sollen in Erwägung gezogen haben, einen Anschlag auf die liberale Moschee der bekannten Menschenrechtlerin Seyran Ates in Berlin zu verüben. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Den Ermittlungen zufolge kursierten in der terrorverdächtigen Gruppe Bilder der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee.

Mutmaßlich sollen die Männer sich außerdem um Schusswaffen bemühten und den Bau einer Kofferbombe vorbereitet haben. Wenige Monate später sei die Moschee in einem Onlinemagazin des ISPK als „Ort der Teufelsanbetung“ bezeichnet worden. Damit sei sie implizit als potenzielles Anschlagsziel benannt worden.

Die Anschlagsplanungen seien noch nicht konkret gewesen, heißt es demnach im Beschluss. Auch zum Tagesablauf religiöser Juden sowie ihren Gebets- und Bekleidungsvorschriften hätten die Verdächtigen recherchiert. Im Wesentlichen seien die Vorhaben an fehlenden finanziellen Mitteln gescheitert.

Seyran Ateş sagte dem Nachrichtenportal, die mutmaßlichen Terroristen seien aus ihrer Sicht nicht allein verantwortlich: „Die oftmals subtile Hetze staatlicher und islamischer Stellen der Türkei, des Irans und Ägyptens fällt bei Extremisten auf fruchtbaren Boden. Wir wurden öffentlich als Ziel markiert und das ist das Ergebnis.“

Copyright

Anzeige

Über Redaktion von cozmo news 2945 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion der cozmo news

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Jeder Kommentar ist willkommen. Bitte beachte: Um die missbräuchliche Nutzung der Kommentarfunktion (Hassrede, Hetze, Spam, Links u. Ä.) zu verhindern, musst du deinen Klarnamen (bestehend aus Vor- und Nachname) und deine E-Mail-Adresse (E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht) angeben. Sobald dein Kommentar geprüft wurde und dieser nicht gegen die Netiquette verstößt, wird er durch die Redaktion freigeschalten und veröffentlicht.