Arbeitsgericht weitet Berechnungszeitraum für Mutterschutzlohn aus

Justiz (über cozmo news)
Justiz (über cozmo news)

Für die Berechnung des Mutterschutzlohns müssen künftig längere Referzzeiträume genutzt werden, wenn der Lohn der Mutter im Jahresverlauf ungewöhnlich stark schwankt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Zur Berechnung kann in diesen Fällen statt der üblichen drei Monate ein Zeitraum von zwölf Monaten herangezogen werden.

Entsprechendes gelte auch für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Geklagt hatte eine Flugbegleiterin, die neben einem festen Grundgehalt auch eine variable Mehrflugstundenvergütung erhält. In der Folge hatte sie in den Sommermonaten einen deutlich höheren Lohn als in den Wintermonaten.

Durch eine Entbindung Ende Februar hätte ihr daher nur ein geringer Mutterschutzlohn zugestanden. Ihrer Klage dagegen hatte das zuständige Landesarbeitsgericht stattgegeben, das Bundesarbeitsgericht erklärte die gegen die Entscheidung eingelegte Revision für unbegründet.

Copyright

Anzeige

Über Redaktion | cozmo news 3469 Artikel
cozmo news ist die Zentralredaktion hinter dem Nürnberger Blatt, Hamburger Blatt, Stuttgarter Blatt, Münchener Blatt und Fränkisches Blatt. Als unabhängige digitale Nachrichtenplattform bereiten wir aktuelle, relevante und hintergründige Themen für unsere vielfältige Leserschaft auf. Unsere Redaktion verbindet journalistische Qualität mit innovativen Erzählformen – klar, ehrlich und nah am Puls der Zeit.

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Wir freuen uns auf deinen Beitrag! Diskutiere mit und teile deine Perspektive. Mit * gekennzeichnete Angaben sind Pflichtfelder. Bitte nutze deinen Klarnamen (Vor- und Nachname) und eine gültige E-Mail-Adresse (wird nicht veröffentlicht). Wir prüfen jeden Kommentar kurz. Beiträge, die unsere Netiquette respektieren, werden freigeschaltet; Hassrede, Beleidigungen, Hetze, Spam oder Werbung werden nicht veröffentlicht. Es gelten unsere Datenschutzvereinbarungen.