Die Union will die sogenannte Kindergrundsicherung in ihrer aktuellen Fassung im Bundesrat nicht mittragen. „Nach wie vor sind bei weitem nicht alle Fragen und Probleme des komplexen Vorhabens gelöst“, sagte die stellvertretende CDU-Vorsitzende Silvia Breher am Dienstag der „Süddeutschen Zeitung“. Man stehe deshalb bereits „im engen Kontakt mit den unionsgeführten Bundesländern“.
Noch deutlicher ist die Kritik aus Bayern. „Das bisherige Konzept ist für Bayern so nicht tragbar“, sagte Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) der SZ. Damit zeichnet sich ab, dass die Kindergrundsicherung in der jetzigen Form keine Chance auf eine Mehrheit im Bundesrat hat. Das Gesetz zur Kindergrundsicherung ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig.
Für eine Mehrheit im Bundesrat benötigt die Ampelkoalition auch Stimmen von Landesregierungen mit Unionsbeteiligung. Beim Bürgergeld hatte die gleiche Konstellation im vergangenen Herbst zu einem heftigen Streit zwischen Ampelkoalition und Union sowie zu einigen Änderungen an der Reform geführt. Die Kindergrundsicherung soll staatliche Hilfen wie Kindergeld, Kindersofortzuschlag für ärmere Familie und Leistungen für Kinder im Bürgergeld bündeln, Familien sollen die Anträge leichter stellen können und auf ihr Recht auf Unterstützung hingewiesen werden.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) will so mehr Chancengleichheit erreichen, ihr zufolge würden von dem Gesetz 2,9 Millionen arme oder armutsbedrohte Kinder profitieren. An diesem Mittwoch will die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschließen. CDU-Vize Breher sagte, nach dem bisher bekannten Entwurf werde der Zugang von Familien zu Leistungen zwar „eventuell in einigen Fällen einfacher, dagegen in vielen anderen Fällen schwieriger“.
Die Kindergrundsicherung werde damit nicht, wie von Familienministerin Paus häufig angekündigt, zu einer Bringschuld des Staates, dank der die Hilfe automatisch auf dem Konto ankomme. „Die Leistungen werden weiter von Anträgen abhängig bleiben.“ Auch der Verwaltungsaufwand werde nicht geringer, kritisierte Breher, die auch familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion ist.
Dies könne man gut an den Kosten erkennen, die im Gesetzentwurf aufgeführt seien. Für die Umsetzung der Kindergrundsicherung fielen bei der Bundesagentur für Arbeit Mehrausgaben in Höhe von 408 Millionen Euro an, die in den kommenden Jahren weiter steigen könnten. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Hendrik Wüst (CDU) teilte auf Anfrage mit, zur Kindergrundsicherung werde man sich, wie es in solchen Fällen üblich sei, erst „im Vorfeld“ der Bundesratssitzung zur Kindergrundsicherung positionieren.
Bayerns Familienministerin Scharf sagte dagegen bereits jetzt, mit der geplanten Bündelung der Leistungen werde „ein neues Bürokratie-Ungeheuer geschaffen und keine echte Verbesserung für Familien“. Der Gesetzentwurf sei nicht der versprochene große Wurf zur dauerhaften Vermeidung von Kinderarmut, „sondern eine bisher schlecht durchdachte Verwaltungsreform“.
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