Die Bundesregierung will, dass Einwanderung bei der Auflösung des Fachkräftemangels nur eine Nebenrolle spielt. Ein Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland sei „auch eine Säule, aber nicht die tragende“, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums am Montag in Berlin. Primär sollten stattdessen die „inländischen Potentiale“ gehoben werden, beispielsweise durch eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen.
Grundsätzlich dürfe man dieses Thema nicht mit der Asylpolitik vermischen: Bezüglich der aus verschiedenen Richtungen geforderten schnelleren Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge sehe das Ministerium derzeit „keinen Änderungsbedarf“, so der Sprecher.
Nach geltendem Recht sind die Flüchtlinge aus anderen Ländern als der Ukraine in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland vollständig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Ab dem vierten Monat haben sie einen abgestuften Zugang zum Arbeitsmarkt und zu bestimmten Beschäftigungen, erst nach vier Jahren Aufenthalt können sie jede Beschäftigung aufnehmen.
Für Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen sofort arbeiten.
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