„Fahrgastrechte stärken“: Grüne wollen mehr Entschädigung bei verspäteten Bahnreisen

Verspätungs-Anzeige bei der Bahn (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)
Verspätungs-Anzeige bei der Bahn (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Die Grünen fordern mehr Fahrgastrechte und höhere Entschädigungen, wenn es bei Bahnreisen Verspätungen gibt oder Züge ganz ausfallen. Das geht aus dem Entwurf des Europawahlprogramms hervor, der am Donnerstag offiziell präsentiert werden soll und über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagausgaben) berichten. „Wir wollen zum unbeschwerten Reisen einladen und deshalb die Fahrgastrechte stärken“, heißt es darin.

„Zum Beispiel sollen Reisende bei Zugausfall jeden beliebigen nächsten Zug oder Bus nutzen können, auch wenn dieser von einem anderen Unternehmen betrieben wird.“ Das Deutschland-Ticket solle auch in der ersten Station im Nachbarland gelten, um den grenzübergreifenden Austausch zu stärken. „Wir setzen uns für einen durchgehenden Schutz der Fahrgastrechte ein“, heißt es weiter.

„Die Entschädigung für Bahn-Verspätungen sollte auf 50 Prozent des Fahrpreises nach 60 Minuten und 75 Prozent nach 90 Minuten angehoben werden, wie es das Europäische Parlament fordert.“ Derzeit gewährt die Bahn bei 60 Minuten Verspätung 25 Prozent Entschädigung und bei 120 Minuten 50 Prozent. Die Grünen wollen den Anspruch von Flugreisenden auf Entschädigung ebenfalls stärken, und zwar bei einer großen Verspätung ab drei Stunden, und die Regeln zur Mitnahme von Gepäck vereinfachen.

Wörtlich steht im Entwurf des Europawahlprogramms: „Wir setzen uns für eine einheitliche Regelung für die Maße von Handgepäck und eine transparente Preisgestaltung für alle Gepäckvarianten ein.“

Copyright

Anzeige

Über Redaktion von cozmo news 2945 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion der cozmo news

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Jeder Kommentar ist willkommen. Bitte beachte: Um die missbräuchliche Nutzung der Kommentarfunktion (Hassrede, Hetze, Spam, Links u. Ä.) zu verhindern, musst du deinen Klarnamen (bestehend aus Vor- und Nachname) und deine E-Mail-Adresse (E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht) angeben. Sobald dein Kommentar geprüft wurde und dieser nicht gegen die Netiquette verstößt, wird er durch die Redaktion freigeschalten und veröffentlicht.