Nach dem Vorwurf von Vetternwirtschaft prüft das Auswärtige Amt einen pikanten Fall erneut. Laut einem Medienbericht vom Juli soll die Frau eines Referatsleiters für Visumrecht als Rechtsanwältin Afghanen vertreten haben, die an der Botschaft in Islamabad Visa beantragen. Außerdem habe sie im Auftrag des Auswärtigen Amts beispielsweise ein Rechtsgutachten zum afghanischen Eherecht erstellt und soll Onlineschulungen für Behördenmitarbeiter gegeben haben.
Wie die Bundesregierung in der am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion schreibt, lag schon eine Nachfrage der Botschaft Islamabad vom 12. Juli vor, dass die Rechtsanwältin auch Mandanten in dort anhängigen Verfahren vertrete und die daran anschließende Frage, ob hier ein für die Durchführung des Seminars schädlicher Interessenkonflikt gesehen werde.
Das Auswärtige Amt hatte daraufhin den Hinweis zunächst mit dem Ergebnis überprüft, „dass ein schädlicher Interessenkonflikt angesichts der hohen Teilnehmerzahl und der damit verbundenen großen Transparenz und Kontrolle nicht bestehe“. Offenbar soll dies nun nochmal neu bewertet werden: „Die Prüfung des Sachverhalts und etwaiger Maßnahmen dauert noch an“, schreibt die Bundesregierung nun in ihrer Antwort.
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