Pro Asyl will Verlängerung des temporären Schutzes für Ukrainer

Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)
Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Die Hilfsorganisation Pro Asyl fordert eine Verlängerung des Schutzstatus für die rund vier Millionen ukrainischen Kriegsflüchtlinge in der Europäischen Union. Die EU-Innenminister müssten diese Entscheidung nun möglichst schnell offiziell treffen, „damit die Menschen mehr Sicherheit haben und die Behörden sich entsprechend vorbereiten können“, teilte die Flüchtlingsorganisation der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ mit.

„Alles andere als eine Verlängerung des temporären Schutzes für aus der Ukraine geflohene Menschen wäre angesichts der Entwicklung des Kriegs absurd“, so Pro Asyl.

Auch Engelhard Mazanke, Chef von Deutschlands größter Ausländerbehörde in Berlin, fordert einen schnellen Entschluss: Seine Behörde brauche eine verbindliche Lösung, wie es nach Auslaufen der aktuellen Regelung am 4. März 2024 weitergehe. „Die hier lebenden Ukrainer wollen das jetzt wissen“, sagte er der NOZ. „Das ist auch nachvollziehbar, weil sie beispielsweise für einen Wohnberechtigungsschein eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr brauchen.“ Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine aktivierte die Europäische Union die sogenannte „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“.

Diese Verordnung sorgt dafür, dass Menschen im Falle einer großen Fluchtbewegung jenseits eines Asylverfahrens schnell und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel erhalten. Zweimal wurde die Richtlinie bereits automatisch um je sechs Monate verlängert und gilt nun bis zum 4. März 2024. Eine dritte Verlängerung sieht die Richtlinie nicht vor. Die EU-Innenminister müssen auf Vorschlag der EU-Kommission darüber abstimmen.

Copyright

Anzeige

Über Redaktion von cozmo news 2945 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion der cozmo news

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Jeder Kommentar ist willkommen. Bitte beachte: Um die missbräuchliche Nutzung der Kommentarfunktion (Hassrede, Hetze, Spam, Links u. Ä.) zu verhindern, musst du deinen Klarnamen (bestehend aus Vor- und Nachname) und deine E-Mail-Adresse (E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht) angeben. Sobald dein Kommentar geprüft wurde und dieser nicht gegen die Netiquette verstößt, wird er durch die Redaktion freigeschalten und veröffentlicht.