Mit Beginn der Vorweihnachtszeit stellt sich für viele die Frage, wie der frisch gekaufte Weihnachtsbaum sicher transportiert werden kann. Je nach Größe kann er im Kofferraum, im Innenraum oder auf dem Dach verstaut werden. Grundsätzlich sollte der Stamm im Fahrzeuginneren immer nach vorne zur Rückenlehne des Beifahrersitzes ausgerichtet werden, um bei Bremsungen möglichst stabil zu liegen. Ein Holzbrett zwischen Lehne und Stamm erhöht die Sicherheit.
Lose Äste sollten vorab zusammengebunden und der Innenraum mit einer Decke ausgelegt werden. Wichtig bleibt, dass die Sicht – insbesondere in den rechten Außenspiegel – nicht eingeschränkt ist. Ragt der Baum aus dem Kofferraum, darf die Heckklappe geöffnet bleiben, muss aber fixiert werden.
Vorgaben der Straßenverkehrsordnung
Für überstehende Ladung gelten klare Grenzen. Bis zu 1,50 Meter Überhang sind grundsätzlich erlaubt, auf Strecken bis zu 100 Kilometern sogar bis zu 3 Meter. Ab einem Überstand von mehr als einem Meter hinter den Rückstrahlern muss der Baum gekennzeichnet werden – bei Tageslicht mit einer roten Fahne, bei Dunkelheit mit einer roten Leuchte oder einem Rückstrahler. Die Kennzeichnung sollte möglichst am äußersten Punkt der Ladung sitzen.
Transport auf dem Autodach
Wird der Baum auf dem Dach transportiert, empfiehlt sich eine schützende Wolldecke unter dem Stamm. Spanngurte sichern den Baum, Gummiexpander sind ungeeignet. Die Stammseite sollte nach vorn zeigen, da dies den Luftwiderstand reduziert.
Rechtlich gilt: Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen maximal 2,55 Meter breit sein. Seitliche Überstände von rund 40 Zentimetern werden in der Praxis toleriert, sind aber keine gesetzliche Vorgabe. Die Vorschriften zu Überhang und Kennzeichnung entsprechen denen des Transports im Fahrzeug.
Transport im Anhänger
Auch im Anhänger muss der Weihnachtsbaum mit Spanngurten rutschsicher befestigt werden. Ein zusätzliches Sicherungsnetz ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Für Pkw mit Anhänger gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen: In der Regel 80 km/h, mit Tempo-100-Zulassung bis zu 100 km/h – sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Transport mit dem Fahrrad
Grundsätzlich gelten dieselben Sicherheitsanforderungen wie beim Autotransport: Der Baum muss so gesichert sein, dass er bei Bremsmanövern nicht verrutscht. Aufgrund der Breite wird der Baum meist längs transportiert; das Fahrrad muss häufig geschoben werden. Lastenräder bieten eine praktikable Alternative. Auch hier gelten die Regeln des § 22 StVO, inklusive Kennzeichnungspflicht bei mehr als einem Meter Überhang. Bei Dunkelheit muss die Ladung auch hier sichtbar sein.
Mögliche Bußgelder
Wer den Baum nicht ausreichend sichert, riskiert Gefährdungen und Sanktionen. Die Bußgelder reichen von 10 bis 200 Euro. Wird eine Gefährdung festgestellt oder kommt es zu einem Unfall, kann ein Punkt in Flensburg hinzukommen.


Kommentare