Die Bundesregierung feiert ihre Entscheidung, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen, als Durchbruch für den Schutz von Weidetieren. Von „rechtssicherem Bestandsmanagement“ ist die Rede. Doch wer genauer hinsieht, erkennt vor allem eines: politisches Getue ohne Grundlage. Denn entscheidend wäre nicht, was im Gesetz steht, sondern worauf es sich stützt. Und genau hier klafft ein gewaltiges Loch.
Keine Zahlen, kein Plan, keine Rechtssicherheit
Um einen Wildbestand regulieren zu können, braucht es eine zentrale Größe: die wissenschaftlich belegte Populationsgröße. Diese Zahl existiert in Deutschland nicht. Seit fünf Jahren wartet das Land auf belastbare Daten zur Frage, ob der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht ist – ein zwingendes Kriterium nach EU-Naturschutzrecht.
Ohne diesen Nachweis ist die gewünschte Wolfsbejagung schlicht nicht zulässig. Und das weiß Berlin. Trotzdem wird der Eindruck erzeugt, man habe „die Bejagung ermöglicht“. Das ist irreführend – und für Weidetierhalter fatal. Sie brauchen Planungssicherheit, keine Headlines.
Symbolpolitik auf dem Rücken derer, die es ausbaden müssen
Weidetierbetriebe stehen unter enormem Druck: steigende Kosten, komplizierte Förderbedingungen, hohe Anforderungen an Schutzmaßnahmen – und gleichzeitig Schäden durch Wolfsrisse. Dass genau diese Betriebe nun mit einem Gesetz abgespeist werden sollen, das rechtlich kaum anwendbar ist, ist nichts weniger als zynisch.
Die Botschaft zwischen den Zeilen lautet: „Wir haben etwas beschlossen – jetzt seid ihr wieder ruhig.“ Doch Realität entsteht nicht durch Pressemitteilungen.
Verantwortung verschoben – seit Jahren
Bereits 2020 wurde beschlossen, eine bundesweite Grundlage für das Wolfsmanagement zu erarbeiten.
Seitdem: Stillstand. Keine veröffentlichten Daten. Keine Referenzwerte. Keine praktikablen Verfahren. Und jetzt erwartet die Bundesregierung, dass Länder und Weidetierhalter mit einem „Management“ arbeiten, das weder definiert noch rechtlich abgesichert ist.
Was jetzt nötig wäre
- Transparente Bestandszahlen – veröffentlicht, nachvollziehbar, wissenschaftlich.
- Eindeutige Kriterien, wann, wo und wie Entnahmen erfolgen dürfen.
- EU-rechtskonforme Verfahren, die nicht nach drei Klagen zusammenbrechen.
- Planungssicherheit für Weidetierhalter, statt politischer Gesten.
Alles andere ist politische Symbolpolitik.
Der Wolf steht nun im Jagdrecht
Aber rechtssichere Regulierung gibt es weiterhin nicht. Solange Bundesregierung und Länder keine belastbaren Zahlen liefern, bleibt die „Bejagung“ ein leeres Versprechen – und das Problem ungelöst. Wer Weidetierhaltung, Kulturlandschaften und bäuerliche Betriebe erhalten will, braucht ehrliche Politik, nicht gutklingende Headlines.


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