
Die Reform der EU-Führerscheinrichtlinie nimmt Gestalt an. Das Europäische Parlament hat wichtige Eckpunkte beschlossen – mit Auswirkungen auf Fahranfänger, Senioren, Verkehrssicherheit und die Digitalisierung des Führerscheinsystems in ganz Europa. Ziel ist eine einheitlichere und modernere Mobilitätspolitik.
Keine Pflicht für ärztliche Untersuchungen – Vertrauen statt Misstrauen
Verpflichtende medizinische Checks für den Führerscheinerwerb oder dessen Verlängerung wird es EU-weit nicht geben. Stattdessen setzt die EU auf Selbstauskünfte zur Fahrtauglichkeit und freiwillige Angebote wie Rückmeldefahrten oder Fahrauffrischungskurse – insbesondere für ältere Fahrer. Der Ansatz: mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie.
Digitaler Führerschein
Ein digitaler EU-Führerschein soll binnen fünf Jahren eingeführt werden. Er soll europaweit abrufbar, fälschungssicher und einfach digital kontrollierbar sein – etwa über Smartphone oder App. Gleichzeitig gilt: Wer kein Smartphone besitzt, soll weiterhin ein physisches Dokument erhalten. Experten fordern eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedsstaaten, um unterschiedliche Standards zu vermeiden.
Begleitetes Fahren bald europaweit
Ein großer Schritt für junge Fahrer: Das Erfolgsmodell des Begleiteten Fahrens ab 17 soll EU-weit eingeführt werden. Studien zeigen: Fahranfänger, die über längere Zeit mit erfahrenen Personen üben, verursachen weniger Unfälle. Europaweit könnten so mehr junge Fahrer sicherer in den Straßenverkehr starten.
Verpasste Chance: Keine einheitliche Null-Promille-Grenze
Kritisch sehen viele, dass es keine EU-weite 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger geben wird. Alkohol und Drogen am Steuer gehören weiterhin zu den Hauptursachen schwerer Unfälle. Nationale Einzelregelungen bleiben bestehen – ein europaweiter Standard hätte für mehr Klarheit sorgen können.
Führerscheinentzug soll EU-weit gelten – aber nicht bei jeder Kleinigkeit
Schwere Verkehrsverstöße – etwa Fahren unter Drogeneinfluss oder massive Geschwindigkeitsüberschreitungen – sollen künftig in ganz Europa Konsequenzen haben. Wer in Italien den Führerschein verliert, soll ihn nicht in Deutschland weiter nutzen dürfen. Wichtig dabei: Die Regelung gilt nur bei schweren Delikten, nicht bei Bagatelldelikten.

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