Selbstbestimmungsgesetz soll zum Ende der Sommerpause kommen

Bundestag (über cozmo news)
Bundestag (über cozmo news)

Das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern soll, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen, steht nach Auskunft von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kurz vor der Kabinettsbefassung. „Es werden jetzt die letzten Fragen mit dem Innenministerium geklärt, und dann kann das Gesetz am Ende der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden“, sagte Paus der „Welt“ (Donnerstagausgabe). „Die Betroffenen warten nun schon lange genug darauf.“

Zuletzt hatte das Innenministerium Bedenken angemeldet, eine Änderung des Geschlechtseintrags könne zur Verschleierung von Straftaten vorgenommen werden. Auch bislang ist es möglich, den behördlichen Vermerk über das Geschlecht anzupassen. Der Vorgang ist jedoch für einen Teil der Betroffenen aufwändig und kostenintensiv: Während „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ infolge eines Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Standesamt ihren Eintrag ändern lassen können, müssen transgeschlechtliche Menschen den Weg über ein Gerichtsverfahren mit mehreren Sachverständigengutachten gehen.

Der neue Entwurf des Bundesjustiz- und des Bundesfamilienministeriums sieht vor, dass Erwachsene künftig mit einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt ihren Eintrag ändern können. Ursprünglich war das Gesetz für 2022 geplant.

Copyright

Anzeige

Über Redaktion von cozmo news 2945 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion der cozmo news

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Jeder Kommentar ist willkommen. Bitte beachte: Um die missbräuchliche Nutzung der Kommentarfunktion (Hassrede, Hetze, Spam, Links u. Ä.) zu verhindern, musst du deinen Klarnamen (bestehend aus Vor- und Nachname) und deine E-Mail-Adresse (E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht) angeben. Sobald dein Kommentar geprüft wurde und dieser nicht gegen die Netiquette verstößt, wird er durch die Redaktion freigeschalten und veröffentlicht.