Drohne im Urlaub: Diese Regeln gelten in Europas Reiseländern – und hier lauern die größten Fallen

Drohne (über Eric Santoyo)
Drohne (über Eric Santoyo)

Immer mehr Urlauber packen neben Badehose und Kamera auch ihre Drohne in den Koffer. Atemberaubende Aufnahmen aus der Luft machen den Sommer unvergesslich. Doch Vorsicht: Wer im Ausland uninformiert abhebt, riskiert Bußgelder, Ärger mit Behörden oder sogar die Beschlagnahmung der Drohne.

Einheitliche Regeln? Von wegen!

Zwar gilt innerhalb der EU die Registrierungspflicht im Heimatland: Drohnenpiloten bekommen eine UAS-Betreibernummer (e-ID), die europaweit anerkannt ist. Doch viele Länder setzen auf zusätzliche Hürden.

  • Frankreich: Neben der e-ID ist für Drohnen über 799 Gramm oder mit Funksendern eine zweite Geräteregistrierung vorgeschrieben.
  • Italien: Vergleichsweise entspannt – nur Abstand zu Flugplätzen und militärischen Einrichtungen einhalten.
  • Portugal: Mit Kamera darfst Du nur fliegen, wenn Du vorher eine Genehmigung bei den Behörden beantragst – auch auf Madeira und den Azoren.
  • Spanien: Besonders streng, da viele Strände rechtlich als Stadtgebiet gelten. Flüge dort erfordern eine Genehmigung des Innenministeriums.
  • Türkei: Für Ausländer fast unmöglich. Anträge müssen 20 Tage im Voraus über diplomatische Kanäle gestellt werden, zusätzlich Begleitung durch einen türkischen Piloten.
  • Griechenland: Viele Inseln liegen in Flughafenzonen – hier brauchst Du eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde.
  • Großbritannien: Nach dem Brexit werden EU-Registrierungen nicht anerkannt. Vor Ort ist eine neue Registrierung notwendig.
  • Schweden: Fliegen ist einfach, aber Luftaufnahmen müssen vor Veröffentlichung genehmigt werden (Spridningstillstånd).
  • Malta: Pflicht zur lokalen Registrierung (10 Euro, drei Monate gültig), da fast der gesamte Luftraum unter Kontrolle des Flughafens liegt.

Tipps für stressfreie Flüge

Wer mit der Drohne reist, sollte ein paar Grundregeln beachten. So ist es sinnvoll, auf die Privatsphäre anderer Menschen Rücksicht zu nehmen und am besten frühmorgens an menschenleeren Stränden zu filmen. Beim Transport im Flugzeug gehören Ersatzakkus unbedingt ins Handgepäck – und auch die Vorgaben der Airline müssen beachtet werden.

Vor jeder Reise solltest Du außerdem die Regeln des Ziellandes genau prüfen, denn fast überall gibt es Besonderheiten. Grundsätzlich gilt: Keine Menschenmengen überfliegen – volle Strände und Plätze zählen rechtlich als Ansammlungen und sind tabu. Und nicht zuletzt solltest Du eine gültige Drohnenversicherung im Ausland nachweisen können – das spart Ärger, falls doch einmal etwas schiefgeht.

Fazit

Trotz EU-Verordnung gleicht das Drohnenfliegen im Urlaub einem Regel-Dschungel. Wer sich vorbereitet, vermeidet hohe Bußgelder und erlebt unvergessliche Urlaubsflüge. Besonders außerhalb Europas – beispielsweise in Ägypten, Tunesien oder Marokko – ist die Nutzung oft komplett verboten.

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