Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Regeln für die kommunale Wärmeplanung auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den entsprechenden Gesetzesentwurf von Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Demnach sei das Ziel, in allen Kommunen für Klarheit darüber zu sorgen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung Bürger und Betriebe lokal rechnen können.
Darüber hinaus wird darin das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis zum Ende des Jahrzehnts zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Zudem enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von „Fahrplänen“ für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.
„Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist“, sagte Geywitz zu dem Beschluss. „In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders, gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig“, so die Ministerin weiter. Der Bund fördere die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro.
Auf die Bürger komme kein Mehraufwand zu. Es würden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorlägen, so Geywitz.
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