Zoll-Alarm im Urlaub: Mit diesen Souvenirs riskierst du Strafen bis 3.000 Euro

Zoll (über Sieto)
Zoll (über Sieto)

Schuhe aus Portugal, Rotwein aus Italien oder Tabak aus Polen – im Urlaub wandert schnell etwas ins Gepäck, um ein Stück Ferienfeeling mit nach Hause zu nehmen. Doch Vorsicht: Nicht alles darfst du einfach so einführen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) und der deutsche Zoll warnen: Manche Souvenirs können dir hohe Bußgelder oder sogar eine Beschlagnahmung einbringen.

Innerhalb der EU: Viel Freiheit, klare Grenzen

In der EU gibt es keine Zölle. Kleidung, Schokolade oder Gewürze kannst du problemlos für den privaten Gebrauch mitbringen. Bei Alkohol, Tabak und Kaffee gelten jedoch Reisefreimengen, beispielsweise 10 kg Kaffee, 800 Zigaretten und 110 Liter Bier pro Person. Wenn du mehr transportierst, musst du nachweisen, dass es Privatbedarf ist – sonst drohen hohe Abgaben.

Achtung bei Transitländern: Kaufst du Rotwein in Italien und fährst durch die Schweiz, darfst du nur 5 Liter Wein im Wert von maximal 5.000 Schweizer Franken einführen – und musst ihn an der Grenze mündlich anmelden.

Medikamente: Bloß nicht zu viel mitnehmen

Aus EU-Ländern darfst du Medikamente für maximal drei Monate Eigenbedarf mitbringen. Manche Mittel, die dort frei verkäuflich sind, sind in Deutschland verschreibungspflichtig. Informiere dich vorher – sonst gibt’s Ärger am Zoll.

Goldschmuck & Markenfakes

Schmuck ist erlaubt, aber ab 10.000 Euro Wert musst du ihn beim Zoll anmelden. Gefälschte Markenartikel wie Taschen oder Shirts kannst du zwar für dich selbst mitbringen – der Zoll darf sie aber beschlagnahmen und vernichten.

Strandgut: Von wegen harmlos

Korallen, Muscheln oder Sand sind oft geschützt. Auf Sardinien kostet dich eine Flasche Sand bis zu 3.000 Euro Strafe. Auf Skiathos (Griechenland) ist das Mitnehmen der beliebten „Lalaria-Kieselsteine“ verboten. Tipp: Frag vor Ort nach, ob Sammeln erlaubt ist – das kann richtig teuer werden.

Nicht-EU-Länder: Klare Wertgrenzen

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern gilt:

  • 300 Euro (Landweg) beziehungsweise 430 Euro (Flug/Schiff) Warenwert pro Person
  • Alkohol: unter anderem 16 Liter Bier, 1 Liter Spirituosen
  • Tabak: 200 Zigaretten

Bist du unter 15 Jahre alt, liegt der Freibetrag bei 175 Euro.

Lebensmittel: Vorsicht bei Fleisch, Milch & Co.

Produkte tierischen Ursprungs dürfen aus Nicht-EU-Ländern nur unter strengen Bedingungen eingeführt werden. Erlaubt sind unter anderem 2 kg Honig, 2 kg Säuglingsnahrung oder 20 kg Räucherfisch.

Fazit

Mach’s dir leicht: Nutze vor der Rückreise den Abgaberechner des deutschen Zolls. So stellst du sicher, dass deine Urlaubsmitbringsel zu Hause landen – und nicht beim Zoll.

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