
Der Hochsommer steht vor der Tür – und mit ihm eine unterschätzte Gefahr: Schon ein kurzer Einkauf oder ein schneller Gang zur Apotheke kann im schlimmsten Fall tödlich enden, wenn Kinder oder Haustiere im geparkten Auto zurückgelassen werden.
Temperaturen über 30 °C verwandeln jedes Fahrzeug in wenigen Minuten in einen Backofen. Der ACV Automobil-Club Verkehr erklärt, warum das so gefährlich ist, welche Strafen drohen und wie du im Notfall richtig handelst.
Warum sich ein Auto so schnell in eine Todesfalle verwandelt
Die großen Glasflächen eines Fahrzeugs wirken wie ein Treibhaus: Sonnenlicht dringt ein, heizt Sitze und Armaturen auf, die gespeicherte Wärme staut sich. Bereits bei Außentemperaturen von 24 °C erreicht der Innenraum nach 30 Minuten rund 40 °C. Bei 30 °C draußen sind es nach einer Stunde bis zu 56 °C – lebensgefährlich, selbst im Schatten.
Kinder und Tiere: Besonders schutzlos
Babys und Kinder nehmen Wärme schneller auf und können sie schlechter abgeben. Temperaturen um 40 °C bringen ihren Kreislauf rasch an die Grenze. Hunde und Katzen sind ebenfalls stark gefährdet: Sie können nur über Hecheln Wärme abgeben, was bei Hitze schnell versagt. Beide Gruppen können weder die Gefahr einschätzen noch sich selbst befreien.
Das sagt das Gesetz – hohe Strafen für Unachtsamkeit
Bei Kindern im Auto:
- Aussetzung (§ 221 StGB): 6 Monate bis 5 Jahre Haft, bei schweren Folgen bis zu 10 Jahre
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Bis zu 3 Jahre Haft oder Geldstrafe
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Bis zu 5 Jahre Haft
- Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 171 StGB): Bis zu 3 Jahre Haft
Bei Tieren im Auto:
- Ordnungswidrigkeit (§ 18 TierSchG): Hunderte bis tausende Euro Bußgeld
- Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG): Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft
So handelst du im Notfall
- Prüfe, ob das Fahrzeug offen ist.
- Suche die verantwortliche Person (z. B. Durchsage im Supermarkt).
- Bei akuter Gefahr sofort 112 anrufen.
- Wirken Kind oder Tier apathisch oder reagieren nicht – Scheibe einschlagen!
- Am besten eine Ecke einer Seitenscheibe wählen, die möglichst weit entfernt von der betroffenen Person liegt.
- Nothammer oder festen Gegenstand nutzen.
- Notruf immer informieren – auch bei eigenem Eingreifen.
Darf man einfach die Scheibe einschlagen?
Ja – bei akuter Gefahr erlaubt § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) das. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, am besten Zeugen hinzuziehen oder Fotos/Videos zur Dokumentation machen.
Übrigens: Untätigkeit kann als unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) geahndet werden – mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Schon wenige Minuten können über Leben und Tod entscheiden. Wer bei Hitze Kinder oder Tiere im Auto zurücklässt, handelt nicht nur verantwortungslos, sondern macht sich strafbar. Im Zweifel gilt: Lieber eine Scheibe zu viel einschlagen als einmal zu spät handeln.

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