
Flugchaos im Sommer? Kein Grund zur Panik! Auch wenn gerade über neue EU-Regeln verhandelt wird – aktuell gelten die bewährten Fluggastrechte der EU. Und die haben es in sich: Wer von einem EU-Flughafen startet oder mit einer EU-Airline in der EU landet, ist auf der sicheren Seite.
Drei Stunden zu spät? Bis zu 600 Euro Entschädigung!
Kommst du mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel an, stehen dir 250 bis 600 Euro Ausgleich zu – je nach Flugdistanz. Einzige Ausnahmen: sogenannte außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Unwetter. Bei Streiks kann dir dagegen sehr wohl Geld zustehen – wenn die Airline Einfluss darauf hat.
Zwei Stunden Wartezeit? Anspruch auf Snacks und Hotel
Schon ab zwei Stunden Abflugverspätung hast du Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf sogar eine Hotelübernachtung samt Transfer, falls der Flieger erst am nächsten Tag geht.
Flug gestrichen? Dann hast du die Wahl
Wird dein Flug annulliert, kannst du dich entscheiden: Entweder bekommst du den vollen Ticketpreis zurück oder wirst auf einen anderen Flug umgebucht. Und auch hier gilt: Je nach Zeitpunkt der Mitteilung über die Streichung kann zusätzlich eine Entschädigung fällig werden.
Praktisches Online-Tool: Rechte schnell prüfen
Das EVZ Deutschland bietet beispielsweise ein einfaches Online-Tool an, mit dem du deine Ansprüche in wenigen Klicks prüfen kannst – auch auf Englisch. Thema auswählen, Fragen beantworten, Rechte checken – und direkt bei der Airline geltend machen.
Wenn die Airline blockt: Hilfe von Verbraucherschutz oder Gericht
Kommt von der Airline keine Reaktion? Dann kannst du dich kostenlos an den Verbraucherschutz wenden. Und wenn das nicht reicht, bleibt dir noch das Europäische Gerichtsverfahren – unkompliziert und ohne großes Risiko.
Reform in Sicht – aber noch keine Gefahr für dich
Aber Achtung: Die geplante Reform der EU-Fluggastrechte könnte Verschlechterungen für Verbraucher bringen. Doch bis dahin gilt: Deine Rechte sind sicher – und sie können sich lohnen. Also: Nicht ärgern, sondern handeln!

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