
Wenn sich Wespen im Rollladenkasten, unter dem Dach oder sogar im Erdreich einnisten, reagieren viele Hausbesitzer zunächst panisch – und beauftragen schnell einen vermeintlichen „Notdienst“ aus dem Internet. Doch Experten schlagen Alarm: Nicht jeder Anbieter ist fachlich oder rechtlich qualifiziert, um Wespennester zu entfernen.
Christian Klockhaus, Director Science & Technology bei „Rentokil Initial“, warnt: „Solche Angebote halten oft weder fachlich noch rechtlich, was sie versprechen.“ Denn Wespen und ihre Nester genießen besonderen Schutz. Eine Entfernung ist nur dann zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen besteht – etwa durch Allergiker, Kinder oder bei aggressivem Verhalten der Tiere.
Wann eine Beseitigung erlaubt ist
Erlaubt ist die Entfernung zum Beispiel,
- wenn sich das Nest unmittelbar am Balkon befindet und eine gefahrlose Nutzung der Fläche nicht mehr möglich ist,
- bei Bautätigkeiten mit Absturzgefahr,
- oder in Bereichen lebensmittelverarbeitender Betriebe, in denen Hygienevorschriften verletzt würden.
Gefährliches „Do it yourself“
Wer versucht, das Nest selbst zu entfernen, spart nach Ansicht der Experten häufig am falschen Ende. Fehlende Schutzkleidung und ungeeignete Hausmittel können die Insekten in Alarmbereitschaft versetzen und zu aggressivem Abwehrverhalten führen.
Die Folge: schmerzhafte Stiche, potenziell lebensgefährliche allergische Reaktionen – insbesondere bei Stichen in Mund oder Rachen. Hinzu kommen Absturzgefahren beim Zugriff in schwer erreichbaren Bereichen und Bußgelder, weil viele Bekämpfungsmittel in Deutschland verboten sind.
Drei Schritte für den Notfall
- Ruhe bewahren
Abstand halten und keine hektischen Bewegungen – selbst ein großer Abstand schützt vor Angriffen. - Standort dokumentieren
Lage des Nestes fotografieren, Gefährdung von Menschen oder Haustieren einschätzen. - Fachbetrieb kontaktieren
Nur qualifizierte Anbieter bieten eine rechtssichere Beratung und entfernen das Nest bei berechtigtem Bedarf schnell, sicher und gesetzeskonform.
Mit diesem Vorgehen schützen Haus- und Grundstücksbesitzer nicht nur sich selbst, sondern auch das geschützte Insekt – und vermeiden unnötige Risiken und Kosten.

Kommentare