Erbe statt Bürgergeld: Landessozialgericht stoppt Blockade durch vermögende Miterben

Renovierung (über JESHOOTS)
Renovierung (über JESHOOTS)

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 2 AS 2884/24) hat das Jobcenter ermächtigt, Bürgergeldauszahlungen bei Erben mit Vermögenswerten oberhalb des Schonvermögens sofort einzustellen. Damit bestätigt es die Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart und zieht die Konsequenz, dass Miterben unverzüglich über ihr Erbe informieren müssen und – wenn nötig – zügig verkaufen oder verpfänden müssen, statt weiter staatliche Leistungen zu beziehen.

Hintergrund des Urteils

2019 erbte eine Frau gemeinsam mit ihrer Schwester Immobilien und Aktien im Gesamtwert von über 1,2 Mio. Euro. Trotz sechsstelliger Renovierungsdarlehen beantragte sie weiter Bürgergeld mit dem Hinweis, dass ohne Fertigstellung der Renovierung kein Verkauf möglich und die Erbengemeinschaft nicht aufgelöst sei. Jobcenter und Sozialgerichte urteilten dagegen, dass der Erbanteil von rund 642.000 Euro ihr verfügbares Vermögen deutlich über den Freibeträgen liege und sie deshalb nicht bedürftig sei.

Rechtliche Bedeutung des Falls

  • Sofortige Mitteilungspflicht: Erben müssen dem Jobcenter jede Erbschaft vollständig melden.
  • Verwertbarkeit des Erbes: Nicht nur Bar- und sofort verkäufliche Wertgegenstände werden angerechnet, sondern das gesamte Vermögen, sobald es die Freigrenzen deutlich übersteigt. Auch unrenovierte Immobilien gelten als verwertbar.
  • Druck auf Blockierer: Wer seinen Erbanteil nicht aktiv verwertet – durch Verkauf, Verpfändung oder Zwangsversteigerung – verliert seinen Anspruch auf Bürgergeld.

Praktische Bedeutung des Falls

Bisher konnten einzelne Erben Leistungen beziehen und so den Verkauf blockieren. Das neue Urteil stärkt nun die Position verkaufswilliger Miterben: Sozialleistungen werden eingestellt, sobald das Erbe den Freibetrag (40.000 Euro) überschreitet und eigenes Einkommen ermöglicht. Damit endet eine jahrelange Pattsituation in vielen Erbengemeinschaften.

Unterstützung durch Dritte

Anbieter wie beispielsweise „ErbTeilung“ bieten Erben inzwischen Kauf oder Sofortdarlehen für ihren Anteil an, um schnelle Auseinandersetzungen zu ermöglichen und den Sozialstaat zu entlasten. Die Gerichtsentscheidung dürfte Behörden und Erben gleichermaßen motivieren, Blockaden in Erbengemeinschaften schneller aufzulösen.

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