Berufsunfähigkeitsversicherung: Beitragsersparnis meist durch Berufswechsel möglich

Handwerker (über Karola G)
Handwerker (über Karola G)

Ein Berufswechsel bleibt in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in der Regel folgenlos – zumindest was die Meldepflicht betrifft. Versichert ist üblicherweise der zuletzt ausgeübte Beruf. Dennoch kann ein Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Vorteile bringen. Einige Versicherer bieten inzwischen eine sogenannte Günstigerprüfung an.

Wechselt eine versicherte Person in einen Beruf mit niedrigerem Risiko, kann die neue Einstufung zu einer geringeren Prämie führen.

Keine automatische Anpassung

Grundsätzlich müssen Versicherte einen Berufswechsel meist nicht anzeigen. Entscheidend ist, welcher Beruf im Leistungsfall zuletzt konkret ausgeübt wurde. Wer jedoch von einer risikoreicheren Tätigkeit in einen risikoärmeren Beruf wechselt – etwa vom Handwerk in eine Bürotätigkeit – kann von einer günstigeren Berufsgruppeneinstufung profitieren.

Einige Anbieter ermöglichen in solchen Fällen auf Antrag eine Überprüfung des Beitrags. Fällt die neue Einstufung günstiger aus, wird die Prämie entsprechend angepasst.

Bedingungen und Fristen beachten

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Tarif. Bei bestimmten Angeboten kann die Günstigerprüfung nach einer Mindestdauer im neuen Beruf beantragt werden und ist an Fristen gebunden. In der Regel bleiben dabei das ursprüngliche Eintrittsalter sowie die Rechnungsgrundlagen des Vertrags bestehen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich.

Wird hingegen in einen risikoreicheren Beruf gewechselt, bleibt es bei verbraucherfreundlichen Tarifen bei der ursprünglichen Einstufung. Eine Beitragserhöhung erfolgt dann nicht.

Blick in die Vertragsbedingungen

Verbraucher sollten die eigenen Vertragsbedingungen prüfen oder sich beim Versicherer informieren, ob eine Günstigerprüfung vorgesehen ist.

Ein Berufswechsel kann somit nicht nur neue Karrierechancen eröffnen, sondern unter Umständen auch zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen führen – sofern der Tarif entsprechende Optionen vorsieht.

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