Mit der Wintersaison 2025/26 verschärfen sich in Europa die Regeln auf Skipisten. Italien führt als erstes europäisches Land eine generelle Helmpflicht für alle Wintersportler ein – unabhängig vom Alter. Doch auch in Ländern ohne gesetzliche Vorgaben kann Skifahren ohne Helm rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Das Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gibt einen Überblick über die geltenden Vorschriften und wichtige Versicherungsfragen.
Italien: Helmpflicht und Versicherung vorgeschrieben
Seit dem 1. November 2025 gilt in Italien: Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer, ausgenommen Langläufer. Zuvor betraf die Pflicht nur Minderjährige. Wer ohne Helm unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro; bei Wiederholung kann der Skipass für ein bis drei Tage entzogen werden. Der Helm muss ein CE-zertifiziertes Modell sein, Kontrollen erfolgen regelmäßig.
Zusätzlich ist für Alpin- und Snowboardfahrer eine private Haftpflichtversicherung verpflichtend. Der Nachweis kann bei Kontrollen verlangt werden; der Versicherungsschutz lässt sich auch direkt beim Skipasskauf abschließen. Verstöße können ebenfalls zu Geldstrafen und Skipassentzug führen.
Hinzu kommen regionale Regeln, etwa in Südtirol: Überholen nur bei ausreichender Sicht und Platz, besondere Vorsicht an Kreuzungen, keine Fußwege auf der Piste. Alkoholgrenzen sind klar geregelt: Ab 0,5 Promille drohen 250 bis 1.000 Euro Bußgeld; ab 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat.
Helmpflicht für Kinder und Jugendliche in weiteren Ländern
In mehreren europäischen Ländern gilt eine gesetzliche Helmpflicht zumindest für Minderjährige:
- Polen: bis 16 Jahre; Geldstrafen bis 5.000 Złoty (rund 1.180 Euro), Skipassentzug möglich
- Österreich: bis 15 Jahre (Ausnahmen: Tirol und Vorarlberg)
- Slowakei: bis 15 Jahre; Anhebung auf 18 Jahre ab 1. Januar 2026
- Slowenien: bis 14 Jahre
Auch ohne landesweite Pflicht können Skigebiete eigene Regeln festlegen, etwa Helmpflicht für Kinder in Liften (z. B. in Teilen Schwedens).
In Deutschland, Frankreich, Tschechien und der Schweiz besteht keine generelle Helmpflicht. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen. In der Schweiz tragen laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) rund 95 Prozent der Wintersportler freiwillig einen Helm.
Versicherungsschutz: Helm kann entscheidend sein
Unabhängig von gesetzlichen Pflichten kann Skifahren ohne Helm als fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Im Schadensfall drohen Leistungskürzungen oder -verweigerungen durch Versicherungen – auch ohne Helmpflicht im Urlaubsland. Ein Urteil des OLG München (Az. 8 U 3652/11) zeigt, dass ein fehlender Helm als Mitverschulden gelten kann.
Welche Versicherungen im Skiurlaub wichtig sind
- Private Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden an Dritten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
- Auslandsreisekrankenversicherung: Übernimmt hohe Kosten wie Bergungen per Helikopter oder medizinisch notwendigen Rücktransport.
- Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Deckt notwendige Behandlungen im EU-Ausland; Vorkasse ist oft nötig, Erstattung folgt später.
- Private Unfallversicherung: Sichert dauerhafte Unfallfolgen ab und kann Rettungs-, Bergungs- und Reha-Leistungen enthalten.
- Reiserücktrittversicherung: Sinnvoll bei teuren Reisen oder mit Kindern, falls der Urlaub krankheitsbedingt ausfällt.
Alkohol auf der Piste: Risiko für Gesundheit und Versicherung
Wie im Straßenverkehr gilt auch auf der Piste: Alkohol erhöht das Risiko und kann den Versicherungsschutz gefährden. Viele Versicherer stufen Unfälle unter Alkoholeinfluss als grob fahrlässig ein. Pistenaufsichten dürfen Alkoholkontrollen durchführen.


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