Weihnachtsgeschenk Drohne: Warum viele „Kinder-Drohnen“ gar nicht für Kinder geeignet sind

Vater mit Kind und Drohne (über Jacob Lund)
Vater mit Kind und Drohne (über Jacob Lund)

Drohnen gehören auch in diesem Jahr zu den beliebtesten Technikgeschenken für Kinder. Gerade im Weihnachtsgeschäft werben Online-Shops mit Begriffen wie „Kinder-Drohne“, „Mini Drone Kids“ oder „Toy Drone“. Die Bezeichnungen suggerieren sichere Einsteigermodelle, doch viele Produkte erfüllen nicht die Voraussetzungen, um tatsächlich als Spielzeug zu gelten.

Warum der Name nichts über die Eignung verrät

Ob eine Drohne als Spielzeug gilt, entscheidet nicht das Design oder der Shop-Titel, sondern die Altersfreigabe des Herstellers. Fehlt die ausdrückliche Angabe „für Kinder unter 14 Jahren geeignet“, ist das Gerät rechtlich kein Spielzeug. In diesem Fall handelt es sich um eine reguläre Drohne, die erst ab 16 Jahren eigenständig im Freien geflogen werden darf. Jüngere Kinder benötigen dann eine Aufsichtsperson, die dieses Mindestalter erfüllt.

Sicherheitsstandards und typische Merkmale echter Spielzeugdrohnen

Spielzeugdrohnen zeichnen sich meist durch sehr geringes Gewicht, niedrige Leistung, vollständigen Propellerschutz und Indoor-Einsatz aus. Eine CE-Kennzeichnung bestätigt, dass der Hersteller die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen einhält. Viele Modelle besitzen keine Kamera oder nur eine sehr einfache Spielzeugkamera.

Wichtig ist jedoch: Selbst einfache Kameras können bestimmte Modelle registrierungspflichtig machen. Für Flüge im Freien ist zudem eine separate Versicherung nötig, da die Privathaftpflicht in der Regel nicht ausreicht.

Amazon-Analyse: Fast jedes zweite Angebot ungeeignet

Eine Marktanalyse von Drohnen-Camp verdeutlicht die Problematik. Von 55 Amazon-Produkten, die unter „Spielzeug Drohne“ gelistet waren, erfüllten nur 30 die Kriterien für Kinder. 45 Prozent der Angebote wurden zwar als „Kinder-Drohne“ beworben, entsprachen aber nicht den Herstelleranforderungen. Nur ein einziges Modell war überhaupt für den Outdoor-Einsatz durch Kinder zugelassen. Viele Produkte eignen sich ausschließlich für Innenräume – ein Umstand, der für Eltern oft erst nach dem Kauf sichtbar wird.

Wie Familien Fehlkäufe vermeiden

Eltern sollten vor dem Kauf prüfen, welche Altersfreigabe der Hersteller angibt, ob eine Kamera vorhanden ist, ob die Drohne im Innen- oder Außenbereich genutzt werden soll und ob eine Versicherung notwendig wird. Besonders No-Name-Produkte mit unklarer Beschreibung sollten kritisch betrachtet werden.

Fazit: Freude verschenken – aber informiert

Drohnen können ein wertvolles und spannendes Geschenk sein, wenn sie zu den Fähigkeiten der Kinder und den rechtlichen Rahmenbedingungen passen. Mit wenigen gezielten Checks lassen sich Fehlkäufe vermeiden – und die Drohne unterm Weihnachtsbaum wird zu einem sicheren Vergnügen.

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