Vermieterbescheinigung: Was Vermieter wirklich müssen – und was du als Mieter tun kannst

Schlüsselübergabe (über AndreyPopov)
Schlüsselübergabe (über AndreyPopov)

Wer in Deutschland umzieht, muss der Meldebehörde den neuen Wohnsitz melden. Damit dabei keine Scheinanmeldungen stattfinden – etwa um Steuervorteile oder Sozialleistungen zu erschleichen – wurde die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung eingeführt. Sie ist der Nachweis, dass der Umzug tatsächlich stattgefunden hat und die neue Wohnung nicht nur „pro forma“ angegeben wird. Diese Pflicht besteht seit 2015 und soll sicherstellen, dass Melderegister korrekt geführt werden.

Viele Mieter und Vermieter wissen zwar, dass es die Bescheinigung gibt, doch oft ist unklar, wie streng die Regeln sind und wer eigentlich wofür verantwortlich ist. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.

Wer die Vermieterbescheinigung ausstellen muss

Nach § 19 des Bundesmeldegesetzes ist der Vermieter verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen. Er kann diese Aufgabe zwar an eine Hausverwaltung oder an einen Bevollmächtigten übertragen, verantwortlich bleibt er aber selbst.

Die Pflicht gilt sowohl für:

  • neue Hauptwohnungen
  • Nebenwohnungen
  • Untermietverhältnisse
  • Einzüge und Auszüge

Gerade bei Untermieten vergessen viele Vermieter, dass auch hier eine Bescheinigung fällig ist. In diesem Fall gilt der Hauptmieter als „Wohnungsgeber“.

Welche Angaben in der Bescheinigung stehen müssen

Die Vermieterbescheinigung ist kein komplexes Dokument. Sie muss lediglich folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters oder Wohnungsgebers
  • Name der einziehenden Person(en)
  • Anschrift der Wohnung
  • Datum des Ein- oder Auszugs
  • Bestätigung, dass die Person tatsächlich eingezogen ist
  • optional: Ansprechpartner oder Verwaltung

Wichtig ist: Die Bescheinigung enthält keine Angaben zur Miethöhe, zur Wohnfläche oder zum Mietvertrag. Viele Behörden stellen Mustervorlagen bereit. Ein formloser Brief ist in vielen Fällen völlig ausreichend – solange alle Angaben korrekt sind.

Welche Fristen gelten – und wer haftet bei Verspätungen

Die Vermieterbescheinigung muss dem Mieter so rechtzeitig übergeben werden, dass dieser innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Einzug seinen Wohnsitz anmelden kann. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Mietende in Verzug geraten, weil der Vermieter nicht reagiert.

Wichtig: Ein fehlender Nachweis ist nicht die Schuld des Mieters, sondern eine Ordnungswidrigkeit des Vermieters. Das Bundesmeldegesetz sieht Bußgelder bis zu 1.000 Euro vor, wenn Vermieter ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen oder falsche Angaben machen.

Was tun, wenn der Vermieter sich weigert oder nicht reagiert?

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, sollten Mieter zunächst freundlich, aber deutlich erinnern. Viele Fälle beruhen auf Unwissen oder organisatorischen Versäumnissen, etwa weil Vermieter die Bedeutung der Bescheinigung unterschätzen.

Bleibt die Reaktion aus, helfen folgende Schritte:

  • 1. Schriftliche Erinnerung senden
    Kurz und sachlich, idealerweise per E-Mail oder Einschreiben, damit der Vorgang dokumentiert ist.
  • 2. Frist setzen
    Eine Frist von drei bis fünf Tagen ist üblich.
  • 3. Meldebehörde kontaktieren
    Wenn der Vermieter sich dauerhaft weigert, kann die Behörde selbst tätig werden. Sie fordert den Vermieter zur Mitwirkung auf und kann ein Bußgeld verhängen.
  • 4. Bestätigung über besonderen Fall
    Viele Meldebehörden ermöglichen eine Anmeldung auch ohne Bescheinigung, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Vermieter die Ausstellung verweigert. Die Behörde setzt sich dann selbst mit dem Vermieter in Verbindung.

Für Mieter gilt: Sie können wegen einer fehlenden Bescheinigung grundsätzlich nicht bestraft werden.

Wie häufig sind Probleme in der Praxis?

Tatsächlich relativ häufig, besonders bei privaten Kleinvermietern oder bei Wohnsituationen, in denen Vermieter unsicher sind, wie Untermieten rechtlich einzuordnen sind. Auch große Hausverwaltungen reagieren manchmal verzögert, weil interne Prozesse langsam laufen.

Die gute Nachricht: In nahezu allen Fällen lässt sich die Situation schnell klären, sobald Vermieter verstehen, dass die Bescheinigung gesetzliche Pflicht ist und Falschangaben sanktioniert werden.

Fazit

Die Vermieterbescheinigung ist ein wichtiges Instrument, um Melderegister korrekt zu halten. Für Mieter ist sie ein notwendiges Dokument für die Ummeldung, für Vermieter eine klare gesetzliche Pflicht. Die Regeln sind einfach, die Anforderungen gering – und Verstöße können teuer werden. Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig nachhakt, vermeidet Stress und unnötige Verzögerungen beim Ummelden.

Anzeige

Über Redaktion | cozmo news 3471 Artikel
cozmo news ist die Zentralredaktion hinter dem Nürnberger Blatt, Hamburger Blatt, Stuttgarter Blatt, Münchener Blatt und Fränkisches Blatt. Als unabhängige digitale Nachrichtenplattform bereiten wir aktuelle, relevante und hintergründige Themen für unsere vielfältige Leserschaft auf. Unsere Redaktion verbindet journalistische Qualität mit innovativen Erzählformen – klar, ehrlich und nah am Puls der Zeit.

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Wir freuen uns auf deinen Beitrag! Diskutiere mit und teile deine Perspektive. Mit * gekennzeichnete Angaben sind Pflichtfelder. Bitte nutze deinen Klarnamen (Vor- und Nachname) und eine gültige E-Mail-Adresse (wird nicht veröffentlicht). Wir prüfen jeden Kommentar kurz. Beiträge, die unsere Netiquette respektieren, werden freigeschaltet; Hassrede, Beleidigungen, Hetze, Spam oder Werbung werden nicht veröffentlicht. Es gelten unsere Datenschutzvereinbarungen.