Seit E-Scooter in deutschen Städten zugelassen sind, gibt es immer wieder Diskussionen über Sicherheit, Fehlverhalten und Verkehrsverstöße. Die kleinen Fahrzeuge sind flexibel, praktisch und in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Verkehr. Doch aus Sicht des Gesetzgebers gelten sie als Kraftfahrzeuge – mit allen Konsequenzen.
Viele Verstöße entstehen schlicht aus Unwissenheit. Dieser Überblick erklärt, was erlaubt ist und was nicht, und räumt mit verbreiteten Irrtümern auf.
Wo E-Scooter fahren dürfen – und wo nicht
E-Scooter gehören grundsätzlich auf Radwege. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Auf Gehwegen haben sie nichts verloren – auch nicht „nur kurz“. Das Fahren im Fußgängerbereich zählt zu den häufigsten Verstößen und wird entsprechend sanktioniert.
Auch Fußgängerzonen sind geltenden Regeln zufolge tabu, es sei denn, sie sind ausdrücklich für den Radverkehr freigegeben. Das gilt ebenso für Parks: Viele Städte erlauben die Nutzung auf Hauptwegen, verbieten diese aber auf schmalen Fußwegen. Am Ende entscheidet die Beschilderung.
Die Promillegrenzen – vielen nicht bewusst
Was viele unterschätzen: Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
Das bedeutet:
- 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld + Fahrverbot
- ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat
- für unter 21-Jährige und Fahranfänger: 0,0 Promille
Die Rechtslage ist eindeutig: Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Wer Alkohol konsumiert hat, sollte ihn also genauso stehen lassen wie ein Auto.
Wie viele Personen mitfahren dürfen
Das Fahren zu zweit ist strikt verboten. E-Scooter sind ausschließlich für eine Person zugelassen. Wer zu zweit fährt – egal ob mit Kind, Freund oder Partner – riskiert ein empfindliches Bußgeld und gefährdet sich und andere erheblich, da die Konstruktion des Scooters dafür nicht ausgelegt ist.
Was beim Abstellen erlaubt ist – und was nicht
E-Scooter dürfen grundsätzlich an den gleichen Stellen abgestellt werden wie Fahrräder. Aber: Sie dürfen keine Wege blockieren, insbesondere nicht
- Gehwege
- Einfahrten
- Blindenleitstreifen
- Bushaltestellen
- Feuerwehrzufahrten
Vor allem Leihroller sind in vielen Innenstädten ein Problem. Das Abstellen in geordneten Bereichen – oft durch Markierungen oder (digitale) Parkzonen geregelt – wird zunehmend strenger kontrolliert.
Welche technische Ausstattung vorgeschrieben ist
Damit ein E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen ist, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen:
- eine „Kleinstfahrzeug-Plakette“ (Versicherungskennzeichen)
- zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- Vorder- und Rücklicht (fest verbaut oder dauerhaft)
- Klingel
- Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h
Manipulationen, die den Roller schneller machen, sind nicht nur verboten, sondern führen zum Verlust des Versicherungsschutzes – mit erheblichen rechtlichen Folgen.
Welche Bußgelder drohen
Je nach Verstoß können die Sanktionen erheblich sein:
- Fahren auf dem Gehweg: bis 70 Euro
- Zu zweit fahren: bis 10–20 Euro
- Fahren ohne Versicherung: Straftat
- Alkohol- oder Drogenverstoß: wie beim Auto, bis hin zum Führerscheinentzug
- Blockieren von Gehwegen: bis 30 Euro, regional auch höher
Gerade die Promillegrenze überrascht viele – doch sie wird regelmäßig kontrolliert.
Warum E-Scooter trotzdem eine sinnvolle Ergänzung sind
Trotz der Regeln und der Kritik haben E-Scooter klare Vorteile: Sie sind leise, emissionsfrei, platzsparend und ideal für kurze Wege. Die meisten Unfälle entstehen durch Fehlverhalten – nicht durch das Fahrzeug selbst. Wer die Regeln kennt und sich daran hält, ist sicher unterwegs und vermeidet Ärger mit Behörden, Polizei oder Versicherern.
Fazit
E-Scooter sind praktisch, aber sie sind kein Spielzeug. Wer sie im Straßenverkehr nutzt, muss sich an klare Vorgaben halten – von der Promillegrenze bis zum Abstellen am richtigen Ort. Viele Verstöße entstehen aus reiner Unkenntnis. Mit ein wenig Orientierung wird der Roller jedoch zu einem bequemen, schnellen und sicheren Verkehrsmittel im Alltag.


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