Dashcams in Deutschland: Was erlaubt ist – und was du lieber lassen solltest

Dashcam (über photobyphotoboy)
Dashcam (über photobyphotoboy)

Dashcams gehören mittlerweile zur Grundausstattung vieler Autofahrer. Die kleinen Kameras können im Ernstfall entscheidende Hinweise liefern, wenn es zu einem Unfall kommt oder jemand Fahrerflucht begeht. Gleichzeitig nähren sie das Gefühl, im Straßenverkehr mehr Sicherheit zu haben und nicht auf die Aussage eines Unfallgegners angewiesen zu sein.

Doch während die Technik einfache Lösungen bietet, ist die rechtliche Einordnung komplex. Das hat mit dem Zusammenspiel aus Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und Verkehrsrecht zu tun. Die Frage lautet nicht nur: Darf ich filmen?, sondern auch: Was darf ich mit den Aufnahmen tun? Und genau hier gibt es klare Regeln.

Was grundsätzlich erlaubt ist

Die wichtigste Botschaft: Dashcams sind in Deutschland nicht verboten. Du darfst eine Kamera in deinem Auto besitzen und benutzen. Auch das Filmen an sich ist legal – solange es sich nicht um eine dauerhafte, ununterbrochene Überwachung handelt.

Viele moderne Dashcams arbeiten deshalb mit sogenannten Loop-Funktionen: Die Kamera zeichnet in kurzen Sequenzen auf und überschreibt das Material ständig, solange nichts passiert. Erst wenn ein Unfall oder ein starkes Bremsmanöver erkannt wird, speichert das Gerät die Aufnahme dauerhaft ab. Genau diese Funktionsweise entspricht den Anforderungen der Datenschutzbehörden und Gerichte am ehesten.

Was problematisch – und teilweise verboten – bleibt

Nicht jede Form der Aufnahme ist zulässig. Obwohl Dashcams erlaubt sind, bleibt eine permanente, anlasslose Dauerüberwachung fremder Verkehrsteilnehmer grundsätzlich problematisch. Das Filmen anderer Personen oder Kennzeichen ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten – und fällt damit unter die DSGVO.

Verboten ist insbesondere:

  • das dauerhafte Speichern großer Datenmengen ohne Anlass
  • das Veröffentlichen von Aufnahmen in sozialen Netzwerken
  • das Erstellen von Fahndungsvideos oder öffentlichen Beschuldigungen
  • das Filmen gezielt zur Überwachung bestimmter Personen

Auch das bewusste Ausrichten einer Kamera auf Gehwege, Grundstückseinfahrten oder fremde Häuser gilt als unzulässig.

Dürfen Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwendet werden?

Diese Frage war jahrelang umstritten. 2018 brachte der Bundesgerichtshof (BGH) Klarheit: Dashcam-Aufnahmen dürfen vor Gericht als Beweis verwendet werden, auch wenn sie gegen Datenschutzvorgaben verstoßen haben. Allerdings bedeutet das nicht, dass alles erlaubt ist.

Gerichte dürfen die Verwertbarkeit im Einzelfall einschränken oder an Bedingungen knüpfen. In der Praxis zeigt sich aber: Bei Unfallrekonstruktionen werden Dashcam-Aufnahmen oft anerkannt, weil sie objektiv zeigen, was passiert ist.

Entscheidend ist, dass die Kamera nicht permanent speichert, sondern lediglich ereignisbezogene Sequenzen ablegt. Genau deshalb empfehlen viele Juristen moderne Systeme mit Loop-Funktion.

Was eine rechtlich unbedenkliche Dashcam können sollte

Wer eine Dashcam im Alltag nutzen möchte, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Kurzzeit-Speicherung statt Daueraufnahme
  • automatische Überschreibung der Daten
  • Ereigniserkennung (z. B. bei Bremsung oder Erschütterung)
  • kein Upload in Clouds, wenn nicht notwendig
  • keine Tonaufnahmen, da diese besonders sensibel sind

Solche Geräte werden von Datenschutzbehörden deutlich eher toleriert als Kameras, die stundenlang durchgehend filmen.

Was bei der Nutzung im Alltag wichtig ist

Im Alltag genügt es, wenn die Kamera so eingestellt ist, dass sie nur kurze Sequenzen speichert und sich bei Bedarf selbst überschreibt. Du musst keine Hinweisschilder im Auto anbringen, da du dich nicht in einem öffentlich zugänglichen Raum wie einem Geschäft befindest.

Wichtig ist jedoch, dass Aufnahmen ausschließlich für den privaten Zweck der Unfallaufklärung genutzt werden. Ein Upload auf YouTube oder TikTok – egal aus welchem Grund – ist fast immer ein Verstoß gegen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Auch sollte man vermeiden, das Gerät bewusst so auszurichten, dass es gezielt Personen oder private Grundstücke filmt. Je enger das Sichtfeld bleibt, desto unproblematischer ist die Nutzung.

Fazit

Dashcams sind erlaubt – aber nicht grenzenlos. Wer eine Kamera im Auto nutzen möchte, sollte sicherstellen, dass sie ereignisbezogen, datensparsam und nicht dauerhaft aufzeichnet. Vor Gericht können Aufnahmen helfen, die eigene Unschuld zu beweisen oder Unfallhergänge zu klären. Problematisch wird es erst, wenn Videos veröffentlicht oder Personen gezielt überwacht werden. Mit der richtigen Einstellung bleibt die Dashcam ein hilfreiches, rechtlich zulässiges Sicherheitswerkzeug.

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