Halloween ohne Ärger: Was bei Streichen, Schäden und Versicherungen wichtig ist

Halloween (über IvanMikhaylov)
Halloween (über IvanMikhaylov)

Halloween gehört für viele Kinder und Jugendliche fest zum Herbst – mit Kostümen, Süßigkeiten und dem ein oder anderen Streich. Doch was lustig gemeint ist, kann schnell teuer werden, wenn dabei Dinge beschädigt werden. Die Versicherungskammer gibt Hinweise, wie Familien Ärger vermeiden können.

Wer haftet, wenn etwas kaputtgeht?

Kommt es an Halloween zu Schäden, stellt sich die Frage nach der Verantwortung. Entscheidend ist das Alter der Beteiligten und die Aufsichtspflicht der Eltern.

  • Kinder unter 7 Jahren gelten rechtlich als nicht deliktsfähig. Sie können für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden. Eltern können jedoch verantwortlich sein, wenn sie nicht ausreichend auf ihr Kind aufgepasst haben.
  • Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren können haftbar gemacht werden, wenn sie die Konsequenzen ihres Handelns verstehen konnten. Eltern sollten daher im Vorfeld erklären, welche Streiche harmlos und welche verboten sind.
  • Mutwillige Beschädigungen wie das Bewerfen von Häusern mit Eiern oder das Verkratzen von Autos gelten als Sachbeschädigung und können strafrechtliche Folgen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Welche Versicherung zahlt im Schadenfall?

Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert – und nicht jeder Schaden wird übernommen.

  • Privathaftpflicht: Kommt für versehentliche Schäden auf, etwa wenn beim Klingeln Dekorationen umgestoßen werden. Bei vorsätzlichen Handlungen zahlt sie nicht.
  • Wohngebäudeversicherung: Übernimmt Schäden durch Vandalismus nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag eingeschlossen ist.
  • Kfz-Versicherung: Für absichtliche Schäden am Auto ist die Vollkasko zuständig. Teilkasko reicht hier nicht aus. Es kann zu einer Selbstbeteiligung und Rückstufung kommen.

Tipps für eine sichere und entspannte Halloween-Nacht

Damit Halloween friedlich und entspannt verläuft, lohnt sich ein kurzer Austausch vorab: Kinder sollten wissen, welche Streiche akzeptabel sind und welche nicht. Jüngere Kinder sollten begleitet oder zumindest gut im Blick behalten werden. Kommt es dennoch zu einem Schaden, hilft es, diesen zu dokumentieren und zeitnah zu melden – auch gegenüber der Versicherung. Und generell gilt: Je kreativer und rücksichtsvoller die Idee, desto mehr Spaß für alle Beteiligten – ganz ohne Ärger.

Halloween bleibt ein Fest mit Respekt

Halloween lebt von Fantasie, Verkleidung und einem kleinen Schauer. Rücksicht und Respekt sorgen dafür, dass der Abend für alle angenehm bleibt. Denn Schäden, die absichtlich verursacht werden, zahlt keine Versicherung – und aus einem lustigen Gruselabend kann sonst schnell ein echter Ärgerfall werden.

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