Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – kurz Bauturbo – hat die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben ihrer Wohnungsbauoffensive umgesetzt. Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren vereinfachen und Kommunen mehr Spielräume geben, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Der Verband Wohneigentum begrüßt die grundlegende Richtung.
Neue Möglichkeiten für private Eigentümer
Das Gesetz ermöglicht unter anderem vereinfachte Genehmigungen bei Dachaufstockungen, An- und Umbauten sowie bei der Nutzung leerstehender Gebäude. Damit sollen vor allem Menschen profitieren, die bestehenden Wohnraum erweitern oder an neue Lebenssituationen anpassen möchten. Verbandspräsident Peter Wegner betont, dass dies vor allem Familien und Mehrgenerationenhaushalten zugutekommen könne. Maßnahmen im Bestand gelten als wichtiger Beitrag zu bezahlbarem Wohnen.
Befristete Abweichungen von Bauvorschriften
Bis Ende 2030 können Kommunen in definierten Fällen von bestehenden Bauvorschriften abweichen, wenn sie es für lokal erforderlich halten (§ 246e BauGB). Ziel ist es, schneller auf Wohnraumbedarf zu reagieren, etwa durch Nachverdichtung oder Umbau vorhandener Gebäude. Die Entscheidung darüber liegt bei den Gemeinden, die jeweils eine Abwägung zwischen Bauinteresse und örtlichen Gegebenheiten treffen.
Nachhaltigkeit als Leitmotiv – aber mit Vorbehalten
Umbau und Sanierung bestehender Gebäude gelten als ressourcenschonend und klimafreundlich. Der Verband Wohneigentum hebt hervor, dass vereinfachte Genehmigungen die nachhaltige Entwicklung von Quartieren unterstützen können. Gleichzeitig äußert der Verband Kritik: Das Gesetz erlaubt auch Ausnahmen bei Lärm- und Umweltschutzstandards. Hier sei Sorgfalt erforderlich, um die Lebensqualität der Bewohnerschaft nicht zu beeinträchtigen.
Kommunen tragen Verantwortung
Positiv bewertet der Verband, dass Gemeinden das letzte Entscheidungsrecht behalten. Dadurch sollen Beschleunigung und Qualität in Einklang gebracht werden. Die Umsetzung vor Ort wird als entscheidend angesehen, um sowohl Wohnraumbedarf als auch Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Ausblick: Wirkung soll überprüft werden
Nach Ablauf der Befristung Ende 2030 fordert der Verband eine umfassende Evaluierung des Gesetzes. Nur so könne festgestellt werden, ob der Bauturbo tatsächlich zu mehr Wohneigentum, nachhaltiger Entwicklung im Bestand und resilienten Quartiersstrukturen führt.


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