
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt: Wer sich nach einer Kündigung nicht rechtzeitig arbeitsuchend meldet, riskiert empfindliche finanzielle Einbußen. Denn im Jahr 2024 wurden mehr als 813.000 Sperrzeiten verhängt – davon entfielen rund 41 Prozent auf verspätete Meldungen.
Frühe Meldung vermeidet Sperrzeit
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Ende ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Erfolgt die Kündigung kurzfristig, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden erfolgen. Die Meldung ist online, telefonisch oder persönlich möglich.
Wer diese Frist verpasst, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche – in dieser Zeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für die Betroffenen bedeutet das: weniger finanzielle Mittel in einer ohnehin unsicheren Situation.
Deutlicher Anstieg bei verspäteten Meldungen
Von den 813.500 Sperrzeiten im Jahr 2024 entfielen etwa 335.800 allein auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen. Das entspricht einem Anstieg von 6,1 Prozent gegenüber 2023 – also rund 19.200 zusätzlichen Fällen. Die BA betont daher die Bedeutung einer frühzeitigen Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur, um Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden oder zumindest ohne finanzielle Nachteile zu überbrücken.
Beratung und Unterstützung
Neben der formalen Meldung bietet die Bundesagentur auch Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung. Je früher Arbeitnehmer nach einer Kündigung den Kontakt suchen, desto besser lassen sich Weiterbildungs- oder Vermittlungsangebote nutzen. Ziel sei es, Arbeitslosigkeit möglichst zu verhindern oder die Dauer deutlich zu verkürzen.

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