Barrierefrei durch Europa: Was Menschen mit Behinderung beim Bahnfahren wissen müssen

Rollstuhlzeichen an einem Zug (über MeSamong)
Rollstuhlzeichen an einem Zug (über MeSamong)

Für viele Menschen ist Bahnfahren innerhalb Europas eine unkomplizierte Möglichkeit zu reisen. Für Menschen mit Behinderung stellt es jedoch oft eine zusätzliche Herausforderung dar: Dürfen Begleitpersonen kostenlos mitfahren? Wie melde ich meinen Hilfebedarf an? Und welche Länder bieten Gepäckversand an?

Ein Beispiel zeigt, wie kompliziert die Lage aktuell ist: Martina M. aus Hamburg reist im Rollstuhl und möchte von Deutschland nach Rumänien fahren. Ihre Begleitperson kann sie in Deutschland kostenlos mitnehmen – in Rumänien geht das aber nur für blinde Reisende. Was hierzulande selbstverständlich wirkt, hängt in anderen EU-Ländern von ganz eigenen Regeln ab.

Begleitpersonen: Kostenlos oder nicht?

Die Mitnahme einer Begleitperson ist in Europa uneinheitlich geregelt. Während Schweden grundsätzlich kein Gratis-Ticket für Begleitpersonen vorsieht, dürfen in Ländern wie Griechenland, Italien, Polen, Spanien oder Frankreich Begleiter blinder Fahrgäste kostenfrei reisen. Länder wie Deutschland, Belgien, Österreich, die Niederlande oder die Schweiz gehen weiter: Dort gilt die Regelung auch für Rollstuhlfahrende und andere schwerbehinderte Menschen – Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ und der Kauf der Fahrkarte in Deutschland. Wird unterwegs auf eine nationale Bahn im Ausland umgestiegen, bleibt die kostenlose Mitnahme möglich – allerdings nur, wenn das Ticket über die Deutsche Bahn erworben wurde.

Hilfebedarf rechtzeitig anmelden

Wer Unterstützung beim Ein-, Um- oder Aussteigen benötigt, muss den Bedarf vorher anmelden. Bei Reisen mit einem in Deutschland gekauften Ticket übernimmt das die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn und leitet die Information an die Partnerbahnen im Ausland weiter. Innerhalb eines einzelnen Landes sind die jeweiligen nationalen Service-Stellen zuständig. Grundsätzlich schreibt die EU-Fahrgastrechteverordnung eine Frist von 24 Stunden vor. Einige Länder wie Belgien sind flexibler: Dort genügt an 41 Bahnhöfen eine Anmeldung bis drei Stunden vor Abfahrt.

Gepäckversand im Ausland

Gerade für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen ist es hilfreich, Gepäck vorauszuschicken. In Deutschland gibt es den DB-Gepäckservice, für Menschen mit Behinderung sogar ermäßigt. Auch in Frankreich und der Schweiz existieren vergleichbare Angebote, in Österreich können Koffer sogar direkt nach Deutschland verschickt werden.

Gilt der deutsche Schwerbehindertenausweis europaweit?

Noch nicht – bislang erkennen nur wenige Länder wie Dänemark oder Österreich den deutschen Ausweis an, und selbst dort nur eingeschränkt. In Dänemark etwa gibt es 50 Prozent Rabatt beim Fahrkartenkauf. Hoffnung macht der Europäische Behindertenausweis, der ab Juni 2028 eingeführt wird. Dann soll der Status EU-weit anerkannt werden, inklusive der damit verbundenen Sonderkonditionen und Preisnachlässe.

Fazit

Bis 2028 müssen sich Reisende mit Behinderung noch durch ein Dickicht nationaler Regeln kämpfen. Wer rechtzeitig plant, sich informiert und die richtigen Stellen kontaktiert, kann aber auch heute schon barrierefrei durch Europa reisen. Der wichtigste Tipp: Tickets möglichst über die Deutsche Bahn buchen, Hilfebedarf frühzeitig anmelden und länderspezifische Besonderheiten vorher prüfen.

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