
Deutschland steckt im Paket-Frust. Immer mehr Kunden berichten von nicht zugestellten oder falsch abgelegten Sendungen. Statt persönlich zu übergeben, werden Pakete achtlos vor die Tür gestellt oder ohne Absprache bei Nachbarn abgegeben – manchmal sogar bei völlig Unbekannten. Allein im ersten Halbjahr 2025 gingen bei der Bundesnetzagentur knapp 23.000 Beschwerden zur Post ein – ein Plus von über 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rund 90 Prozent davon betreffen den Marktführer Deutsche Post.
Mit dem Boom des Online-Handels und Lieferzeiten von oft nur 48 Stunden wächst auch der Ärger: Immer mehr Verbraucher wollen wissen, welche Rechte sie haben – und wie sie ihr Geld zurückbekommen.
Paket beim Nachbarn abgegeben
Viele Paketdienste behalten sich in ihren AGB vor, Sendungen an Nachbarn zu übergeben. Oft ist das rechtlich unwirksam, wenn keine Vollmacht vorliegt. Tipp: Beim Online-Kauf direkt angeben, dass nur „eigenhändig“ zugestellt werden darf. So kommt das Paket wirklich nur in deine Hände.
Unbekannter Nachbar gibt Paket nicht heraus
Wenn du den Nachbarn nicht als empfangsberechtigt angegeben hast, muss der Händler reagieren. Er ist verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten – auch wenn das Produkt nicht erneut geliefert wird.
Paket einfach vor der Tür abgelegt
Nur mit einer gültigen Abstellgenehmigung darf der Zusteller dein Paket dort ablegen. Fehlt diese, kannst du eine erneute Zustellung verlangen – oft direkt über die Website des Paketdienstes. Packstationen sind eine Alternative, die du freiwillig nutzen kannst.
Paket gestohlen oder verloren
Liegt keine Abstellgenehmigung vor und dein Paket verschwindet, muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Auch bei Verlust während des Transports trägt der Händler das Risiko – du musst nicht zahlen.
Paket beschädigt
Schäden am Paket sollten sofort beim Zusteller dokumentiert werden. Versteckte Mängel kannst du bis zu zwei Jahre lang reklamieren – in den ersten zwölf Monaten wird automatisch vermutet, dass der Schaden schon bei der Übergabe vorlag.
Fazit: Egal ob beim Nachbarn, vor der Haustür oder gar nicht angekommen – in den meisten Fällen bist du als Verbraucher rechtlich abgesichert. Wichtig ist, schnell zu reagieren und immer den Händler als ersten Ansprechpartner zu kontaktieren.

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