
Immer mehr Menschen entdecken die Möglichkeiten der unbemannten Fluggeräte für sich – doch ein Thema, das jeden Drohnenpiloten unmittelbar betrifft, wird dabei häufig vernachlässigt: der Versicherungsschutz. Entgegen der landläufigen Meinung greift die private Haftpflichtversicherung im Fall eines Drohnenunfalls oft nicht. Weder werden dann entstandene Schäden übernommen, noch schützt sie vor teils empfindlichen Bußgeldern.
Haftung – unabhängig vom eigenen Fehler
„Viele Drohnenpiloten glauben, dass ihre Privathaftpflicht im Schadenfall ausreicht. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum“, warnt Francis Markert, Mitgründer des Fachportals „Drohnen-Camp“. Er verweist auf § 33 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG): „Beim Betrieb von Drohnen haftet man als Halter selbst dann, wenn man alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten hat – etwa wenn ein technischer Defekt oder ein Vogelschlag zum Absturz führt.“
Im Gegensatz dazu erbringt die private Haftpflichtversicherung nur dann Leistungen, wenn dem Versicherungsnehmer nachweisbar ein Verschulden zur Last fällt. Ein solcher Nachweis ist bei vielen Drohnenunfällen kaum zu führen. Markert rät deshalb dringend: „Schließ eine spezialisierte Drohnen-Haftpflicht ab, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Die vorgeschriebene Deckung liegt aktuell bei einer Million Euro.“
Versicherungspflicht für alle Drohnen
Seit der Novelle des Luftverkehrsgesetzes im Jahr 2012 gilt unmissverständlich:
- Jeder Drohnenhalter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (§ 43 LuftVG).
- Ausgenommen ist lediglich die rein private Indoor-Nutzung.
- Die Mindestdeckungssumme beträgt 750.000 Sonderziehungsrechte (etwa 1 Mio. Euro).
- Die Haftung greift verschuldensunabhängig – selbst wenn ein Dritter die Drohne steuert (§ 33 LuftVG).
- Zudem muss der Pilot stets eine Versicherungsbestätigung nach § 106 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) mitführen. Diese enthält Seriennummer, Deckungshöhe und Laufzeit.
Ohne den Nachweis dieser Bescheinigung drohen Bußgelder – und zwar nicht nur nach Unfällen, sondern bereits bei Routinekontrollen im öffentlichen Raum.
Wer künftig unbeschwert und rechtssicher abheben möchte, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, ob sein Versicherungsschutz für den nächsten Flug ausreicht. Denn wenn eine Million Euro Haftpflicht im Fall der Fälle fehlt, kann das Hobby schnell zum finanziellen Risiko werden.

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