
Sommer, Sonne, Schweißausbrüche: Steigen die Temperaturen über die 30-Grad-Marke, sehnen sich viele Beschäftigte nach Hitzefrei oder zumindest spürbarer Abkühlung. Doch anders als in der Schule gibt es für Erwachsene kein generelles „Hitzefrei“. Vielmehr greifen klare Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung.
Die rechtliche Grundlage
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) schreibt in § 3a vor, dass am Arbeitsplatz eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ gewährleistet sein muss. Ergänzend dazu legt die Technische Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ verschiedene Temperaturschwellen fest und beschreibt die jeweils erforderlichen Maßnahmen – eine feste Höchsttemperatur bleibt sie dabei schuldig. Rechtsanwältin Nuray Akyildiz vom DFK unterstreicht: „Für sommerliche Temperaturen am Arbeitsplatz gibt es klare Regelungen – und die müssen Arbeitgeber beachten.“
Temperaturschwellen und Pflichten
Temperaturbereich | Maßnahmenpflicht |
---|---|
bis 26 °C | Keine besonderen Maßnahmen erforderlich |
26–30 °C | Arbeitgeber sollten erste Maßnahmen ergreifen: – Frühzeitiges Lüften – Ventilatoren aufstellen – Erfrischungsgetränke bereitstellen – Lockerung der Kleiderordnung |
30–35 °C | Maßnahmen müssen erfolgen, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden |
über 35 °C | Räume gelten ohne spezielle technische Schutzmaßnahmen nicht mehr als geeignete Arbeitsräume |
Gerichte und Aufsichtsbehörden orientieren sich strikt an diesen Vorgaben – Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Raumklima optimieren
- Mobile Ventilatoren, Sonnenschutz und rechtzeitiges Stoßlüften
- Arbeitsorganisation anpassen
- Flexible Gleitzeit, Schichtverlagerung in kühlere Morgen-/Abendstunden
- Abbau von Überstunden und verkürzte Präsenzzeiten
- Homeoffice-Option prüfen
- Bei fester Telearbeit trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für angemessenen Hitzeschutz.
- Mobilarbeit (nach Vertrag): Beschäftigte organisieren ihren Arbeitsort selbst – gemäß unternehmensinterner Richtlinien.
- Ergänzende Gesundheitsvorsorge
- Ausreichende Pausenräume mit kühlenden Getränken
- Hinweise zu Trinkpausen und Hitzeschutz in Mitarbeiterinformationen
Kein echtes „Hitzefrei“
Ein pauschales Recht auf Hitzefrei kennt das Arbeitsrecht nicht. Wer bei tropischen Temperaturen ohne Abstimmung einfach geht, riskiert Abmahnung oder sogar Kündigung. Bauliche Änderungen (beispielsweise eigene Klimageräte) erfordern stets die Zustimmung des Arbeitgebers.
Nur wenn überhaupt keine Schutzmaßnahmen vorliegen und eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht, kann ein vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes gerechtfertigt sein – allerdings müssen Beschäftigte den Gesundheitsrisikonachweis erbringen.
Proaktiver Dialog statt Hitzestau
Der direkte Austausch mit Vorgesetzten ist der effektivste Weg: Sobald Temperaturen kritisch steigen, sind Führungskräfte verpflichtet, geeignete Schutz- und Organisationsmaßnahmen zu ergreifen.
„In Zeiten des Klimawandels wird Hitzemanagement zu einem zentralen Thema der Arbeitsgestaltung“, mahnt der DFK. Arbeitgeber sollten nicht nur aus rechtlicher, sondern vor allem aus fürsorglicher Verantwortung aktiv werden.
Fazit
Hitze im Büro ist kein Kavaliersdelikt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen gemeinsam dafür sorgen, dass sommerliche Temperaturen nicht zur Gesundheitsgefahr werden. Mit klaren Regeln, offenen Gesprächen und pragmatischen Maßnahmen bleibt der Kopf auch an den heißesten Tagen kühl.

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