Rock im Park 2025: Stadt Nürnberg sperrt Straßen und verbietet Wildcamping rund ums Festival

Rock im Park (über Jens Fricke)
Rock im Park (über Jens Fricke)

Schon bevor die ersten Gitarrenriffs erklingen, wird Nürnberg in Festivalmodus versetzt: Ab Dienstag, 3. Juni, verändern sich die Wege rund um das Zeppelinfeld drastisch. Bis zum 10. Juni 2025 sind Fuß­- und Radwege ebenso wie Straßen für den Alltag gesperrt, während ab Donnerstag, 5. Juni, bis Montag, 9. Juni 2025, wildes Zelten und Grillen außerhalb der offiziellen Campingzonen untersagt sind.

So bereitet sich die Stadt auf eines der größten Rockfestivals des Jahres vor – und zieht zugleich klare Grenzen für Besucher, Anwohner und Outdoor-Enthusiasten.

Umfassende Verkehrs­sperren rund ums Zeppelinfeld

Ab Dienstag, 3. Juni, bis einschließlich Dienstag, 10. Juni, wird das gesamte Festivalgelände von „Rock im Park“ für Fußgänger, Radfahrer und den Autoverkehr vollständig gesperrt. Betroffen ist unter anderem die Nord–Süd-Achse: Zwischen der Bayernstraße und der Karl-Schönleben-Straße über die Große Straße sind weder Durchfahrt noch Durchgang möglich. Auch die Ost–West-Verbindung über die Pfade durch den Volkspark Dutzendteich – von der Münchener Straße zur Zeppelinstraße – bleibt gesperrt. In gleicher Weise sind die Herzogstraße und die Zeppelinstraße zwischen Bayernstraße und Beuthener Straße komplett dicht.

Zusätzlich entfallen der Fuß- und Radweg an der Ostseite der Münchener Straße (zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße) sowie der Radweg auf der Südseite der Bayernstraße. Für Fußgänger und Radler stehen jedoch weiterhin die Wege entlang der Westseite der Münchener Straße und der Nordseite der Bayernstraße offen.

Als einzige freie Verbindung für Nichtmotorisierte bleibt der Weg zwischen der Regensburger Straße, der Hans-Kalb-Straße und der Beuthener Straße passierbar. Das Stadionbad mit dem angrenzenden Campingplatz in der Hans-Kalb-Straße 56 ist zu Fuß und per Rad erreichbar; Anfahrten mit dem Pkw sind nur bis zum Campingplatz erlaubt – eine Weiterfahrt zur Großen Straße ist nicht möglich.

Campingverbot außerhalb der ausgewiesenen Flächen

In den letzten Jahren kam es zunehmend dazu, dass Festivalbesucher ihre Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile außerhalb der offiziellen Campingflächen aufschlugen – oft auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen rund um das Zeppelinfeld. Dort wurde gegrillt, Alkohol getrunken, laute Musik gespielt, Abfälle achtlos entsorgt und selbst die Notdurft nicht selten in unmittelbarer Nähe hinterlassen.

Um diesem Wildcampen einen Riegel vorzuschieben, hat die Stadt Nürnberg mit einer Allgemeinverfügung nun klare Grenzen gezogen: Im Bereich zwischen Schultheißallee im Norden, über Weddigenstraße, Regensburger Straße, Ben-Gurion-Ring und Valznerweiherstraße, weiter entlang der Breslauer und Gleiwitzer Straße, der Karl-Schönleben-Straße sowie der Münchener Straße, der Dr.-Luise-Herzberg-Straße, der Brunecker Straße und der Ingolstädter Straße ist das Aufstellen und Bewohnen von Zelten sowie das Abstellen und Nutzen von Wohnwagen oder Wohnmobilen zum Übernachten – ebenso wie Grillen und offene Feuer – auf allen öffentlichen Wegen, Plätzen und nicht eingezäunten Grünflächen ausdrücklich untersagt. Private, eingefriedete Grundstücke sind von diesem Verbot ausgenommen.

Wer dennoch gegen die neuen Regeln verstößt, muss seine Camping- oder Grillvorrichtungen sofort auf Anweisung von Polizei oder Ordnungsbehörden entfernen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, holt die Stadt die Gegenstände eigenständig ab – auf Kosten der Verantwortlichen. Für den Personaleinsatz bei einer sogenannten Ersatzvornahme werden pauschal 55 Euro pro eingesetzter Person und angefangener Stunde berechnet.

Festgelegte Spielzeiten und Lärmschutz­auflagen

„Rock im Park 2025“ findet von Freitag, 6. Juni, bis Sonntag, 8. Juni im Volkspark Dutzendteich statt und zählt zu den größten Open-Air-Rockfestivals Deutschlands. Um die gesetzlichen Immissionsrichtwerte einzuhalten und die Anwohner möglichst wenig zu belasten, wurden präzise Spielzeiten festgelegt:

  • Zeppelinfeld (große Bühne): Musik bis 23 Uhr.
  • Open-Air-Bühnen auf den Sportplätzen hinter der Arena (zwei kleinere Bühnen): Musik bis 1 Uhr.
  • Arena: Musik bis 2 Uhr.

Trotz Einhaltung dieser Zeiten ist es möglich, dass insbesondere bei ungünstigen Wind- oder Wolkenlagen Festivallautstärke weit ins Umland getragen wird. Ein externer Gutachter misst kontinuierlich den Schallpegel an den nächstgelegenen Wohngebäuden. Überschreitet der Pegel die zulässigen Vorgaben, muss der Veranstalter die Lautstärke reduzieren. Alle Messergebnisse werden fortlaufend an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg übermittelt und nach Ende des Festivals vollständig dokumentiert.

Private Schallquellen von Besuchern – etwa Musikboxen oder Autoradios – dürfen außerhalb des Veranstaltungsgeländes nicht hörbar sein.

Beschwerde­telefon für Anwohner

Um Beschwerden zu Lärm und anderen Beeinträchtigungen schnell aufnehmen zu können, richtet das Ordnungsamt ein temporäres Beschwerdetelefon ein:

  • Zeiten: Freitag, Samstag und Sonntag je von 16 Uhr bis 1 Uhr.
  • Nummer: 0911 / 8 18 61 74.

Eingehende Beschwerden über zu laute Musik werden umgehend an den externen Gutachter weitergegeben. Liegt eine konkrete Beschwerde über Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet vor, veranlasst der Sachverständige eine gezielte Messung an Ort und Stelle. Sollte ein Anrufer eine Messung in den eigenen vier Wänden wünschen, wird diese – sofern zeitlich möglich – ebenfalls durchgeführt und dokumentiert.

Umleitung nutzen und ausreichend Zeit einplanen

Von Dienstag, 3. Juni, an heißt es für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer: Umleitung nutzen und ausreichend Zeit einplanen. Das strikte Camping- und Grillverbot ab 5. Juni soll wilde Schlaflager vermeiden und für sauberere Straßen sorgen. Dank klarer Spielzeit-Regeln und laufender Lärmmessungen will die Stadt Nürnberg sicherstellen, dass „Rock im Park“ zum Erfolg für Fans und Anwohner gleichermaßen wird.

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