
Immer wieder werden Hunde und Katzen in Europa unter katastrophalen Bedingungen gehalten: mangelernährt, krank oder gar misshandelt. Der illegale Handel zieht sich häufig über mehrere Mitgliedstaaten – von Billigwelpenfabriken in Osteuropa bis zu Händlern in Westeuropa.
Veterinärbehörden können die Spur des Leids bislang nicht lückenlos verfolgen, weshalb ausgesetzte oder aufgefundene Tiere oft die Leidtragenden sind.
Verabschiedung des verschärften Verordnungsentwurfs
Mit 457 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen hat das Europaparlament den 2023 von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf „Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ weiter verschärft. Die saarländische Europaabgeordnete Manuela Ripa (ÖDP/EVP) arbeitete als Berichterstatterin im Umweltausschuss ENVI maßgeblich an den Verbesserungen mit. Ihre Anträge stopften zahlreiche Schlupflöcher und ergänzten verbindliche Mindeststandards, etwa zur tierärztlichen Versorgung und zur Beschränkung der Qualzucht.
Verpflichtende Chip-Kennzeichnung als Kernstück
Das Herzstück des neuen Regelwerks ist eine verpflichtende Mikrochip-Kennzeichnung aller in der EU in den Handel gebrachten Hunde und Katzen. In einer ersten Phase sind Züchter und Händler in der Pflicht: Jedes Tier muss vor dem Verkauf gechipt und in nationalen Datenbanken registriert werden. Ein verknüpftes EU-Datennetz ermöglicht lückenlose Rückverfolgbarkeit – ein entscheidendes Instrument gegen skrupellose Welpenfabriken, illegalen Import kranker Tiere und die Ausbreitung zoonotischer Krankheiten wie Tollwut.
Übergangsfristen und erweiterte Chip-Pflicht für Privathaushalte
In einer zweiten Phase weitet sich die Chip-Pflicht auf alle privaten Tierhalter aus, mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren für Hunde und zehn Jahren für Katzen. „Illegale Händler tarnen sich gern als Privatleute“, so Ripa. Die allgemeine Kennzeichnung schließe diese Lücke, erschwere das Aussetzen von Tieren und erleichtere zudem das Wiederfinden verlorener Haustiere. Tierheime und Kommunen, die oft ausgesetzte Tiere aufnehmen müssen, werden dadurch spürbar entlastet.
Verbot von Zoofachhandelsverkauf und Positivliste für Haustiere
Ein weiterer wichtiger Beschluss des Parlaments ist das Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften. Zugleich enthält der Text eine verbindliche Klausel zur Einführung einer „Positivliste“: Nur Arten, die auf dieser Liste stehen, dürften künftig als Haustiere angeboten werden. Dieses Instrument soll insbesondere Wild- und Exotenhandel eindämmen und gefährdete Arten schützen.
Trilog-Verhandlungen beginnen
Nun beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat. Tierschützer und viele Mitgliedstaaten hoffen, dass die Ministerstaaten diesen ehrgeizigen Regelungen zustimmen und die verschärfte Verordnung bald in Kraft tritt – als Meilenstein im europäischen Tierschutz.

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