Just Married – aber rechtskonform! Was beim Hochzeitsauto erlaubt ist – und was teuer werden kann

Auto (über Neustockimages)
Auto (über Neustockimages)

Ob nostalgischer Oldtimer, liebevoll geschmückter Traktor oder hupender Autokorso: Hochzeitsautos sind aus vielen Trauungen nicht wegzudenken. Sie transportieren nicht nur das Brautpaar, sondern auch jede Menge Emotionen – und Aufmerksamkeit. Doch zwischen Blüten, Blechdosen und Hupkonzert lauert rechtlich so manche Stolperfalle.

Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt Tipps, wie Brautpaare ihre Traumfahrt ganz ohne Bußgeld genießen können.

Blumenschmuck & Co. – Was erlaubt ist

Blumengestecke auf der Motorhaube, Schleifen an Türgriffen, Herzen auf der Heckscheibe: Dekoration ist erlaubt – sofern sie sicher befestigt ist. Laut Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO) gilt Autoschmuck als Ladung. Das bedeutet: Bei einer Vollbremsung darf nichts verrutschen oder abfallen.

Wichtig:

  • Kennzeichen und Lichter dürfen nicht verdeckt sein.
  • Die Sicht des Fahrers muss frei bleiben.
  • Bei großen Aufbauten kann eine Sondergenehmigung nötig sein.

Besonders üppige Deko, die über die Fahrzeugmaße hinausragt, darf nur mit behördlicher Genehmigung bewegt werden. Überstände über einen Meter müssen zusätzlich mit einer roten Fahne (30×30 cm) gekennzeichnet werden.

Stretchlimousine, Kutsche oder Traktor?

Nicht jedes Hochzeitsfahrzeug darf einfach so auf die Straße. Ein Überblick:

  • Oldtimer: Erlaubt – solange zugelassen und versichert. Bei Vermietung mit Fahrer ist eine Personenbeförderungsgenehmigung nötig.
  • Stretchlimousine: Bei über 8 Metern Länge und Fahrgastbetrieb ist ein Führerschein der Klasse D1 oder D erforderlich.
  • Kutsche: Im öffentlichen Straßenverkehr gilt Führerscheinpflicht – Klasse A für privat, B für gewerblich. Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
  • Traktor: Klasse L oder T erforderlich, Autobahnen tabu. Auch hier: Versicherung & Zulassung nicht vergessen.

Blechdosen & Hupen – Tradition oder Ordnungswidrigkeit?

Das Rasseln von Blechdosen am Auspuffrohr ist zwar charmant, kann aber als unnötiger Lärm (§ 30 StVO) gewertet werden – besonders, wenn Dosen sich lösen oder auf der Straße landen. Daher: Nur auf privaten oder verkehrsarmen Strecken nutzen.

Auch das beliebte Hupkonzert im Autokorso ist rechtlich heikel. Laut Gesetz ist Hupen nur zur Warnung oder beim Überholen außerorts erlaubt (§ 16 StVO). Ein freudiges Hupen im Konvoi kann deshalb mit Bußgeld geahndet werden – wird aber oft geduldet, solange niemand belästigt wird.

Hochzeitskorso: Romantik trifft auf Verkehrsrecht

Ein Hochzeitskorso ist grundsätzlich erlaubt – aber keine Sonderfahrt! Blockbildung, das kollektive Überfahren roter Ampeln oder aggressive Fahrweise sind tabu. Ohne spezielle Genehmigung gelten ganz normale Verkehrsregeln – für jedes einzelne Fahrzeug.

Wichtig: Der Korso darf nicht wie ein geschlossener Verband (§ 27 StVO) wirken, sonst droht ein Bußgeld.

Welche Bußgelder drohen?

  • Dekoration nicht ausreichend gesichert → 25 €
    • mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer → 60 €, 1 Punkt
    • mit Unfallfolge → 75 €, 1 Punkt
  • Verdeckte Kennzeichen oder Lichter → 20–35 €
  • Unzulässiges Hupen → ab 10 €
  • Unnötiger Lärm (z. B. durch Blechdosen) → ab 10 €

Fazit: Liebe fährt besser mit Regeln

Ein festlich geschmücktes Hochzeitsauto ist ein wunderschöner Hingucker – wenn es sicher und regelkonform unterwegs ist. Wer Planung und Gestaltung sorgfältig angeht, fährt nicht nur stilvoll, sondern auch entspannt ins Eheglück.

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