Albtraum Ferienwohnung? So sicherst du deine Rechte bei Schimmel, Doppelabbuchung & Betrug

Sonne, Strand und Meer (über AliB)
Sonne, Strand und Meer (über AliB)

Ferienwohnungen sind eine der beliebtesten Unterkunftsarten in Europa. Ob in Spanien, Italien, Griechenland oder Dänemark – viele von uns lieben die Freiheit und den Komfort einer eigenen „Home-Away-From-Home“. Doch was tun, wenn die Traumwohnung vor Ort zum Albtraum wird?

Schimmel an den Wänden, schmutzige Bettwäsche oder gar Betrugsversuche übers Buchungsportal: In solchen Fällen ist schnelles Handeln gefragt. Hier fassen wir die besten Tipps von Pauline Stabenow, Juristin am Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), für dich zusammen.

Erster Schritt: Vermieter informieren

Entdeckst du einen Mangel – zum Beispiel Schimmel, Dreck oder Bettwanzen –, meld dich sofort beim Vermieter. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Unterkunft in einem einwandfreien Zustand zu übergeben und auftretende Mängel zu beheben. Schick deine Mängelanzeige am besten schriftlich (E-Mail oder Chatnachricht) und fordere eine Empfangsbestätigung an. So hast du später einen klaren Nachweis über Zeitpunkt und Inhalt deiner Reklamation.

Falls es eine Privatperson ist und du keine Kontaktdaten findest, kannst du das Portal einschalten und um Unterstützung bitten.

Wenn der Vermieter nicht reagiert: Erstattung verlangen

Reagiert der Vermieter vor Ort nicht oder verweigert die Mängelbeseitigung, steht dir eine Teilerstattung zu. Wie viel du fordern kannst, hängt davon ab, wie stark dich der Mangel beeinträchtigt. Dokumentiere alles mit Fotos und notiere Datum und Uhrzeit. Schick deine Forderung schriftlich und erkläre genau, welchen Betrag du erwartest. Wenn es keine Einigung gibt, kann das EVZ oft als Vermittler helfen und erreicht in vielen Fällen zumindest eine Teilerstattung.

Buchungsportal: Dein zweiter Ansprechpartner

Viele denken: „Ich habe hier gebucht – also muss das Portal mir helfen.“ Tatsächlich sehen sich die meisten Plattformen aber nur als technische Vermittler. Sie sorgen dafür, dass Buchungen und Zahlungen reibungslos laufen, und helfen bei Buchungsfehlern wie Doppelabbuchungen. Zuständig für den Zustand der Wohnung sind sie in der Regel nicht.

Unser Tipp: Wende dich immer gleichzeitig an Vermieter und Portal – und halte alle Absprachen schriftlich fest.

Wohnung existiert nicht? Schnell einen Ersatz organisieren

Stehst du vor verschlossener Tür, weil die Ferienwohnung gar nicht existiert, schreib sofort dem Portal und verlange eine Ersatzunterkunft. Manche Plattformen buchen direkt um, andere fordern dich auf, selbst etwas zu suchen. Hol dir in jedem Fall vorher eine schriftliche Bestätigung, dass dir die Mehrkosten erstattet werden. Kannst du vor Ort nicht warten, buch telefonisch – und fordere später den Nachweis der Kostenübernahme per Mail ein.

Vorsicht bei Betrugsversuchen

Im Chat von Buchungsportalen lauern immer wieder Betrüger: Sie stehlen Identitäten echter Vermieter und verlangen über einen Link weitere Kreditkartendaten oder behaupten, deine Zahlung sei nicht angekommen und fordern eine Überweisung auf ein anderes Konto.

So gehst du richtig damit um:

  • Zahl nie direkt auf ein fremdes Konto, ohne das offiziell abzuklären.
  • Hol dir über die Portal-Kontaktdaten oder die korrekte Vermieteradresse eine Bestätigung – am besten schriftlich.
  • Informier dich, ob eine Ausweiskopie vor der Anreise wirklich üblich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Finger weg von Super-Schnäppchen

Siehst du mitten in der Hochsaison eine Ferienwohnung für 20 Euro pro Nacht, ist das fast immer ein Preisfehler. Vermieter dürfen offensichtliche Irrtümer nachträglich korrigieren. Vergleiche deshalb Preise ähnlicher Unterkünfte im gleichen Zeitraum. Buchst du trotzdem ein Schnäppchen, plan einen Plan B ein – etwa eine Alternative oder eine Reiserücktrittsversicherung.

Deine Checkliste für einen entspannten Urlaub

  1. Bewertungen gründlich lesen: Schau dir nicht nur die Top-Kommentare an, sondern vor allem wiederkehrende Kritikpunkte.
  2. Direkt buchen“ prüfen: Oft ist es beim Vermieter günstiger, und du hast nur einen Ansprechpartner.
  3. Screenshots sichern: Halte Beschreibung und Versprechungen der Anzeige fest – so hast du später klare Beweise.
  4. Doppel-Meldung: Reklamiere immer sowohl beim Vermieter als auch beim Portal.

Mit diesen Tipps bist du bestens gewappnet, wenn’s hakt – und deine Ferienwohnung wird hoffentlich zum Urlaubs-Highlight und nicht zum Albtraum!

Anzeige

Über Redaktion von cozmo news 3133 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion der cozmo news

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Jeder Kommentar ist willkommen. Bitte beachte: Um die missbräuchliche Nutzung der Kommentarfunktion (Hassrede, Hetze, Spam, Links u. Ä.) zu verhindern, musst du deinen Klarnamen (bestehend aus Vor- und Nachname) und deine E-Mail-Adresse (E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht) angeben. Sobald dein Kommentar geprüft wurde und dieser nicht gegen die Netiquette verstößt, wird er durch die Redaktion freigeschalten und veröffentlicht.