Ärger statt „Hygge“: Wenn der Ferienhausurlaub zur Enttäuschung wird

Ferienhaus (über BAEROJCP0T8)
Ferienhaus (über BAEROJCP0T8)

Urlaub im Ferienhaus ist und bleibt beliebt. Vor allem deutsche Reisende zieht es ins schöne Dänemark. Leider trüben immer mal wieder mangelhaft instandgehaltene Ferienhäuser das Urlaubserlebnis: Schmutzige Wohnräume, Schimmelflecken, Müll, freiliegende Leitungen, defekte Wasserrohre sind nur einige Probleme, mit denen Urlauber, insbesondere aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen zu kämpfen haben. Das Europäische Verbraucherzentrum klärt deshalb auf.

Eigentlich sollte es ein entspannter Urlaub an der dänischen Küste werden: ein gemütliches Ferienhaus, idyllisch gelegen und bestens ausgestattet – so versprachen es Katalog und Bilder des Online-Anbieters. Doch bei der Ankunft erlebten die Urlauber eine böse Überraschung: Schon der Außenbereich des Hauses war durch Müll des Vormieters in der offenen Garageneinfahrt, Fliegen, Zigarettenstummel und leere Flaschen auf dem Balkon alles andere als einladend.

Drinnen sah es nicht viel besser aus: Ein extrem verdreckter Kühlschrank, Schimmel-Flecken an den Wänden und ein feuchter, penetranter Rauchgeruch – obwohl das Haus als Nichtraucherobjekt beworben worden war. Das Haus war für die Feriengäste schlicht und ergreifend unbewohnbar. Verärgert und enttäuscht reisten sie nach einem Tag wieder ab.

Probleme bei der Rückzahlung trotz offensichtlicher Mängel

Wer nun glaubt, dass die rechtliche Lage klar und die Erstattung des Mietpreises kein Problem sei, liegt leider falsch. Denn eine abweichende Beschreibung und sogar offensichtliche Mängel allein reichen meist nicht aus, um problemlos eine Rückzahlung zu erhalten. „Unbedingt nötig ist es, Beschwerden sehr schnell, meist innerhalb von 24 Stunden, dem Anbieter zu melden. Wer einfach abreist, hat von vornherein das Nachsehen. Der Anbieter muss zumindest die Chance bekommen, die Mängel zu beseitigen, beispielsweise durch den Umzug in ein anderes Haus“ sagt Sabine Blanke, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.

Aber auch, wer sich, wie in unserem Fall, korrekt verhält, muss mit Hürden rechnen. Denn der verzweifelte Versuch der Feriengäste, den Anbieter zu erreichen, schlug ohne eigene Schuld fehl. Die Notfallnummer war am Anreisetag, einem Sonntag, nämlich nicht besetzt. Daher reklamierten sie schriftlich einen Tag später und erhielten nach vier Wochen die Ablehnung des Anbieters: Die Mängel seien nicht innerhalb von 24 Stunden gemeldet worden.

Leider garantiert auch das Einhalten der Meldefrist keine Sicherheit. Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland liegen Fälle vor, in denen zwar Servicekräfte vor Ort anrückten, die Reinigung aber eher oberflächlich erfolgte, beispielsweise mit Chlorspray. Die eigentlichen Probleme, wie beispielsweise Schimmel, blieben aber weiterhin bestehen. Auch müssen Urlauber damit rechnen, dass die Anbieter nicht alles, was die Gäste stört, auch anerkennen und eine Rückzahlung im Ergebnis nur sehr gering ausfällt, wenn überhaupt.

Zu Gunsten der Verbraucher

Für die Reisegäste ging es am Ende zumindest finanziell gut aus. Da keine Lösung in Sicht war, nahmen sie Kontakt zum Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland auf, das ihr Anliegen gemeinsam mit den Kollegen aus Dänemark klären konnte. „Reisende sollten sich unbedingt vor Buchung eines Ferienhauses darüber informieren, was sie erwarten kann und wie sie sich im Ernstfall am besten verhalten“, rät Sabine Blanke. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bei Ferienhäusern gelten die für Pauschalreisen anzuwendenden Minderungstabellen nicht. Sicher reist, wer beispielsweise vertrauenswürdigen Empfehlungen folgt. Wenn Familienmitglieder, Freunde, Kollegen oder Bekannte von einem konkreten Ferienhaus schwärmen, könnte das vielleicht das nächste Reiseziel sein.

Praktische Tipps für den Umgang mit Mängeln in Ferienhäusern

  • Reise nicht kommentarlos ab: Wer ohne zu reklamieren abreist, muss mit dem kompletten Verlust des Geldes rechnen.
  • Ruf alle Notfallnummern an, die Du erhalten hast, und verlange die sofortige Beseitigung der Mängel. Eventuell bietet sich eine Anreise an Werktagen an, da dies die Chance erhöhen kann, jemanden zu erreichen.
  • Mach Fotos von allen Mängeln, die am und im Haus auffallen. Fotografiere vorsichtshalber auch die Zählerstände für Strom und Gas.
  • Reklamiere schriftlich, E-Mail ist ausreichend. Bewahre den Schriftverkehr auf, damit Du einen Nachweis hast. Telefonate sind als Nachweis ungeeignet.
  • Bleib hartnäckig: Vor allem dann, wenn Du weist, dass das Haus nach Deiner Abreise weitervermietet wurde. Kleinere Ärgernisse, wie schmutziges Geschirr oder ein Boden mit Laufspuren, lassen sich oft selbst schnell beheben. Bestehe dann aber darauf, die Endreinigungsgebühren zu kürzen oder keine zu bezahlen.
  • Denke über Kompromisse nach: Wenn nur ein Zimmer unbewohnbar ist, versuche, eine Lösung zu finden, ohne dass Du dir sofort eine neue Unterkunft suchen musst. Bedenke, dass ein neues Ferienhaus nicht so einfach zu finden ist, wie ein neues Hotelzimmer. Vor allem in der Hauptsaison.
  • Rechne mit Mahnungen: wenn noch offene Geldbeträge in Streit stehen. In einem solchen Fall sollte zeitnah eine Verbraucherschutzberatung kontaktiert werden.

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