Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzforderungen, wenn jemand anderes geschädigt wurde. Doch wer schützt einen selbst, wenn man Opfer einer Gewalttat wurde und vom Schadenverursacher nichts zu holen ist?
Immer wieder liest man in den Medien von Fällen, wo unbedarfte Bürger Opfer einer Gewalttat wurden. Dies kann zum Beispiel durch einen Faustschlag, Messerstich, Amoklauf oder infolge eines Anschlags sein. „Grundsätzlich ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder zum Schadenersatz verpflichtet, der einen anderen schuldhaft schädigt“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der „uniVersa Versicherung“.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen man trotz eines Schadenersatzanspruchs leer ausgeht, weil vom anderen finanziell nichts zu holen ist und kein Haftpflichtschutz besteht. Neuere Privat-Haftpflichttarife sehen hierfür eine Forderungsausfalldeckung vor.
„Beim Abschluss sollte man allerdings darauf achten, dass der Ausfallschutz auch bei Vorsatz des Schädigers greift und einen aktiven Rechtsschutz zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche beinhaltet“, empfiehlt Bösl. Nur dann ist man als Opfer oder Hinterbliebener für den Ernstfall gut gewappnet.
Die Forderungsausfalldeckung ist bei neueren Tarifen entweder als Zusatzbaustein versicherbar oder im Leistungspaket bereits automatisch enthalten.
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