Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt bei Privatversicherten das Krankentagegeld den Einkommensersatz. Die Höhe des Krankentagegeldes kann individuell festgelegt werden. Normalerweise lässt sich darüber das Jahresnettogehalt inklusive Sonderzahlungen absichern.
Versicherte der privaten Krankenversicherung sollten daran denken, dass während des Krankentagegeldbezugs die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss weiterzuzahlen sind und den vollen Betrag bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen, empfiehlt die „uniVersa Krankenversicherung“.
Zudem endet nach der Lohnfortzahlung die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit dadurch keine krankheitsbedingten Lücken entstehen und die Zeiten vollständig angerechnet werden, empfiehlt es sich, innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen Antrag auf Pflichtversicherung zu stellen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können ebenfalls über das Krankentagegeld abgesichert werden.
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