In einem Eilverfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden, dass kununu, ein bekanntes Arbeitgeberbewertungsportal, Namen nennen muss, wenn Bewertungen von den Bewerteten angezweifelt werden. Dem „Ross-und-Reiter-Beschluss“ war eine Klage von Rechtsanwalt Jan Meyer vorausgegangen. Der Anwalt hatte im Namen eines Mandanten die Echtheit einer Bewertung auf kununu angezweifelt (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az.: 7 W 11/24).
Bisher hat kununu lediglich anonymisierte Nachweise von Bewertern vorgelegt. Diese Praxis ändert sich nun grundlegend. Nach der gerichtlichen Entscheidung müssen Bewertungen auf ihre Authentizität hin überprüft werden. Bestehen Zweifel an der Echtheit der bewertenden Person, muss kununu entweder die Identität offenlegen oder die Bewertung dauerhaft löschen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Unklarheit darüber besteht, ob die bewertende Person tatsächlich Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatte.
Für Arbeitgeber ist dieser Beschluss bahnbrechend. Bisher mussten sie ungerechtfertigte negative Bewertungen hinnehmen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven erstellt wurden. In Zeiten des Fachkräftemangels können solche Bewertungen den Ruf und die Attraktivität eines Unternehmens erheblich schädigen.
Das Gericht stellte klar, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn alle negativen Bewertungen angegriffen werden und die positiven Bewertungen unangefochten bleiben. Ebenso wurde bestätigt, dass die Beauftragung einer spezialisierte Anwaltskanzlei zur Beanstandung rechtswidriger Online-Bewertungen nicht rechtsmissbräuchlich ist.
Bewertende auf kununu sind nun angehalten, ihre Bewertungen wahrheitsgemäß zu verfassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das erhöht die Glaubwürdigkeit der Bewertungen und schafft eine transparentere und fairere Plattform für alle Nutzer.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts setzt neue Maßstäbe für die Authentizität von Online-Bewertungen und stärkt das Vertrauen in die digitale Transparenz von Arbeitgeberbewertungen.
Kommentare