NRW-Innenministerium prüft verschärfte Auflagen für Pro-Palästina-Demos

Verbotene Pro-Palästina-Demo (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)
Verbotene Pro-Palästina-Demo (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Nach der pro-palästinensischen Demonstration mit islamistischer Drohkulisse in Essen prüft das NRW-Innenministerium nun Verschärfungen für solche Veranstaltungen. „Wir prüfen mögliche neue Auflagen, von denen wir aber noch nicht sicher sind, ob sie rechtlich haltbar sind“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der „Rheinischen Post“ (Donnerstag).

„Das machen wir sehr sorgfältig und sehr gründlich, weil es nichts bringt, neue Auflagen zu beschließen, die hinterher vor Gericht wieder einkassiert werden. Unsere Linie heißt: Wir werden mit den Auflagen bis an die rechtlichen Grenzen gehen.“ Auf dem Prüfstand stehe, ob konkret vorgeschrieben werden könne, dass die Teilnehmer ihre Texte, Sprüche, Banner und Rufe nur noch auf Deutsch machen dürfen – und andernfalls der Abbruch der Demonstration drohe, so Reul.

„Geprüft wird auch folgende Frage: Können wir künftig solche Plakate, auf denen wie auf der Demo in Essen zur Gründung eines Kalifats aufgerufen wird, auch als Aufruf zum Umsturz unseres Systems werten und deswegen künftig untersagen?“ Um mögliche Verstöße noch während einer Demonstration besser erkennen zu können, setzt das NRW-Innenministerium zudem künftig Islamexperten ein.

„Bei den nächsten Demonstrationen nehmen wir auch Islamwissenschaftler mit, die vor Ort für die Polizei nicht nur übersetzen, sondern die Aussagen auch in einen Kontext einbetten können“, sagte Reul. „Bei der Demonstration in Essen haben wir zum Beispiel im Nachgang festgestellt, dass ein Spruch ein historisch feststehender Begriff gewesen ist, der eigentlich völlig unproblematisch ist. Aber in der heutigen Zeit kann dieser Spruch auch als Angriff auf unsere Werte gedeutet werden.“

Bei der umstrittenen Palästina-Demonstration mit 3.000 Teilnehmern am vergangenen Freitag in Essen hatten Islamisten offenbar bewusst die Auflagen der Behörden umgangen – etwa mit leicht veränderten Fahnen und Symbolen, die dann nicht mehr unter die Verbotsverfügungen fielen. Bei dem Marsch wurde auch eine strikte Geschlechtertrennung vorgenommen: Frauen und Kinder mussten am Ende des Aufzuges laufen und bei der Abschlusskundgebung an einer anderen Stelle stehen als die Männer.

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