Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Pläne bekräftigt, Schwarzfahren und Fahrerflucht entkriminalisieren sowie das Mindeststrafmaß für bestimmte Delikte mit Kinderpornografie herabsetzen zu wollen. „Wir wollen die sogenannte Beförderungserschleichung, oder populär gesagt: das Fahren ohne Fahrschein, nicht mehr unter Strafe stellen, sondern zu einer Ordnungswidrigkeit machen“, sagte Buschmann der Wochenzeitung „Die Zeit“.
Zwar sei es nicht in Ordnung, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, „für die alle anständigen Menschen bezahlen“, aber das Sanktionsverfahren solle standardisiert und weniger personalintensiv werden.
Eine Änderung will Buschmann auch bei Fahrerflucht vornehmen: Wer etwa ein anderes Fahrzeug auf dem Parkplatz aus Unachtsamkeit touchiere, einen Kratzer im Lack verursache oder aus Versehen einen Spiegel abfahre, solle das anders als bisher online melden können. „Wir wollen für anständige Menschen, die für die Schäden, die sie verursacht haben, auch einstehen wollen, mit einer digitalen Meldestelle einen moderneren Weg finden, als manchmal sehr lange Zeit auf die Polizei warten zu müssen.“ Kinderpornografie schließlich solle und müsse weiter schwer bestraft werden können, so Buschmann, die 2021 verschärften Höchststrafen sollten blieben.
Die damalige Anhebung der Mindeststrafe jedoch führe zu teils fatalen Folgen: Landeten entsprechende Bilder etwa nach einem Hacker-Angriff auf dem eigenen Facebook-Profil, mache man sich schon mit einem Screenshot der Bilder strafbar, sagte Buschmann. „Und die Mindeststrafe ist ein Jahr Gefängnis. Da stimmt etwas nicht.“
Für solche Fälle solle den Staatsanwaltschaften und Gerichten die Möglichkeit zurückgegeben werden, Verfahren einzustellen, fordert Buschmann in der „Zeit“.
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