Um Abhängigkeiten von China abzubauen und die Wirtschaft bei der Diversifizierung zu unterstützen, hat die Bundesregierung ihre Investitionsgarantien reformiert. So hat Berlin beschlossen, die Garantien für die deutsche Wirtschaft mit Vorzügen für ausgewählte Länder zu versehen, wie aus einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, über welches das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) berichtet. Investieren Firmen in einem von 34 gelisteten Staaten, wird im Schadensfall der Selbsterhalt für den Unternehmer auf 2,5 Prozent halbiert.
Außerdem sinken die jährlichen Gebühren für die Garantie um zehn Prozent, die Antragsgebühr entfällt. Die Investitionsgarantien sind zentral in der Außenwirtschaftspolitik; investiert ein Unternehmen in ein Entwicklungs- oder Schwellenland, kann es beim Bund eine Absicherung beantragen. Muss das Unternehmen die Investition aufgrund von Enteignung, Krieg oder Rechtsbruch durch die dortige Regierung abschreiben, erstattet der Bund größtenteils den Verlust.
Stand Juni 2023 sicherte der Bund rund 30 Milliarden Euro an Investitionen ab. Mit den neuen Positivanreizen will die Bundesregierung Klumpenrisiken abbauen. Dafür hatte sie im vergangenen Jahr die Konditionen für Investitionsgarantien in China bereits verschlechtert.
Die Unternehmen sollen sich nicht von China entkoppeln, sie sollen aber angereizt werden, neue Investitionen in anderen Märkten zu tätigen, in denen sie bisher kaum aktiv sind. „Die vergangenen Tage haben nochmal gezeigt, wie angespannt die geopolitische Lage und wie wichtig daher der Abbau von wirtschaftlichen Abhängigkeiten ist“, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Franziska Brantner (Grüne) dem „Handelsblatt“ mit Blick auf den Krieg in Israel.
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