Gutachter stufen neue Industriesubventionen gegen die Abwanderung von Jobs als juristisch unbedenklich ein. „Die Finanzierung des Brückenstrompreises aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist rechtskonform möglich“, schreibt die Kanzlei Becker Büttner Held in einem Gutachten im Auftrag der Gewerkschaft IG Bergbau Chemie Energie (BCE), über das die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet.
Vor allem Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat verfassungsrechtliche Zweifel geäußert, dass sich eine Verbilligung von Industriestrom aus dem Fonds bezahlen lässt, den Bundeskanzler Olaf Scholz 2022 als „Doppel-Wumms“ gegen die Energiekrise titulierte.
Die Juristen halten eine Ausweitung der Maßnahmen des Fonds auf den Brückenstrompreis nicht für eine Umwidmung, da nach wie vor derselbe Zweck verfolgt werde. „Auch der Brückenstrompreis soll vor allem die durch die Energiekrise nachhaltig erhöhten Strompreise für energieintensive Industrien abfedern.“ Die Politik sei in der Auswahl der Maßnahmen frei, „solange noch der ursprüngliche Zweck verfolgt wird, die Folgen der Energiekrise abzufedern“, so das Gutachten.
Die notwendigen Anpassungen im zugrundeliegenden Gesetz seien ohne Eingriff in die Budgethoheit des Bundestags möglich. Da im Fonds mit aktuell 140 Milliarden Euro genügend Geld sei, entstehe keine Neuverschuldung. Auch mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse kollidiere die Stromsubvention nicht.
In der Bundesregierung ist die Entscheidung über einen Industriestrompreis noch nicht gefallen. Es wird aber schon eine mögliche Finanzierung ausgelotet. Zuletzt brachte das Kanzleramt einen Rückgriff auf den Klima- und Transformationsfonds ins Spiel, was auf Kritik stieß.
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