FDP und Union fordern die Wiederaufnahme von Rückführungen nach Afghanistan. „Wer als ausländische Person rechtskräftig wegen der Begehung von Straftaten verurteilt und wer als Gefährder eingestuft wurde, der muss Deutschland verlassen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
„Im ersten Halbjahr 2023 sind auch bereits rund 650 Afghanen aus Deutschland abgeschoben worden, beispielsweise in an Afghanistan angrenzende Länder. Ob für islamistische, dschihadistische oder salafistische Straftäter und Gefährder Afghanistan ein unsicheres Land ist, muss im Einzelfall geprüft werden.“ FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte zuletzt dafür plädiert, dass die Regierung Möglichkeiten zur Rückführung von Afghanen in ihre Heimat ausloten müsse. Grundlage für die Sicherheitseinschätzung sind die Lageberichte des Auswärtigen Amtes.
Deutschland unterhält seit der Machtübernahme der Taliban vor zwei Jahren keine diplomatischen Beziehungen zu dem Regime. Laut Thomae sind Abschiebungen nach Afghanistan generell „aufgrund fehlender Ansprechpartner für organisatorische Fragen schwierig, denn es müssen Reisedokumente beschafft, Flüge organisiert und konkrete Rückführungsverfahren mit dem Zielland vereinbart werden. Das bedeutet aber nicht, dass es nie wieder Abschiebungen von afghanischen Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan geben wird. Es muss hier eine rechtssichere und praktikable Lösung gefunden werden“, forderte er. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, erklärte: „Zumindest schwere Straftäter und Gefährder sollten nach Afghanistan abgeschoben werden können. Solche Rückführungen sind in unserem Sicherheitsinteresse.“
Als Vorbild für Abschiebungen nach Afghanistan nannte Throm die Türkei. „Der Flughafen in Kabul ist offen. Rückführungen nach Afghanistan sind also grundsätzlich möglich.“
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese mahnte gegenüber der Mediengruppe Bayern an, dass die Vorschläge auch umsetzbar sein müssten. „Selbstverständlich müssen wir abgelehnte Asylbewerber, die in Deutschland schwere Straftaten begangen haben, in ihre Herkunftsländer zurückführen. Sie haben ihr Recht auf Aufenthalt verwirkt.“
Die Sicherheitslage in dem Land, in das abgeschoben werden soll, müsse jedoch eine Rückführung auch zulassen. „Wir können die Menschen nicht in den möglichen Tod schicken“, so der SPD-Politiker.
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