Arbeitsgericht weitet Berechnungszeitraum für Mutterschutzlohn aus

Justiz (über cozmo news)
Justiz (über cozmo news)

Für die Berechnung des Mutterschutzlohns müssen künftig längere Referzzeiträume genutzt werden, wenn der Lohn der Mutter im Jahresverlauf ungewöhnlich stark schwankt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Zur Berechnung kann in diesen Fällen statt der üblichen drei Monate ein Zeitraum von zwölf Monaten herangezogen werden.

Entsprechendes gelte auch für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Geklagt hatte eine Flugbegleiterin, die neben einem festen Grundgehalt auch eine variable Mehrflugstundenvergütung erhält. In der Folge hatte sie in den Sommermonaten einen deutlich höheren Lohn als in den Wintermonaten.

Durch eine Entbindung Ende Februar hätte ihr daher nur ein geringer Mutterschutzlohn zugestanden. Ihrer Klage dagegen hatte das zuständige Landesarbeitsgericht stattgegeben, das Bundesarbeitsgericht erklärte die gegen die Entscheidung eingelegte Revision für unbegründet.

Copyright

Anzeige

Über Redaktion von cozmo news 2945 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion der cozmo news

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Jeder Kommentar ist willkommen. Bitte beachte: Um die missbräuchliche Nutzung der Kommentarfunktion (Hassrede, Hetze, Spam, Links u. Ä.) zu verhindern, musst du deinen Klarnamen (bestehend aus Vor- und Nachname) und deine E-Mail-Adresse (E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht) angeben. Sobald dein Kommentar geprüft wurde und dieser nicht gegen die Netiquette verstößt, wird er durch die Redaktion freigeschalten und veröffentlicht.