Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, bleibt auch nach dem Abschluss der AfD-Europawahlversammlung „unverändert“ bei seiner Einschätzung zu der Partei. „In einer Reihe von Äußerungen kommt ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck, etwa in dem der `Große Austausch` beschworen wird“, sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio.
„Solche Äußerungen bieten Anhaltspunkte dafür, dass hier die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt wird.“ Ähnlich hatte Haldenwang sich bereits nach dem ersten Versammlungswochenende geäußert.
Die AfD war dagegen gerichtlich vorgegangen und wollte laut Haldenwang verhindern, dass er sich aktuell und in Zukunft über die Partei und die Europawahlversammlung äußert. Er hatte daraufhin gegenüber dem Kölner Verwaltungsgericht für die Dauer der Versammlung eine Stillhaltezusage abgegeben: „Bei der Abgabe einer Stillhaltezusage handelt es sich um ein übliches Vorgehen in derartigen Eilverfahren, um dem Gericht hinreichend Zeit für eine sachgerechte Prüfung und Entscheidung zu geben.“ Haldenwang spricht außerdem davon, durch das Informieren der Öffentlichkeit seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
„Dies dient als Mittel einer wehrhaften Demokratie dem Zweck, die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Verhaltensweisen zu unterrichten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. So kann solchen Bestrebungen rechtzeitig im Wege gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzung begegnet werden“, sagte Haldenwang. An den vergangenen zwei Wochenenden hatte die AfD in Magdeburg ihre Kandidaten für die Europawahl bestimmt.
Vor einer Woche hatte sich Haldenwang in seiner Einschätzung bestätigt gesehen, dass innerhalb der Partei starke verfassungsfeindliche Strömungen bestehen, deren Einfluss weiter zunehme. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bearbeitet die AfD als sogenannten rechtsextremistischen Verdachtsfall.
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