Ein von der Universität Jena erstelltes Gutachten zum Wolf im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion kommt zu der Einschätzung, dass ein Bestandsmanagement rechtlich möglich und erforderlich ist. „Um einen gesellschaftlich akzeptierten, dauerhaft gesicherten günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulationen zu sichern, der über die Sphäre eines bloßen Reaktionsmanagements hinausgeht, wird es zukünftig eines aktiven Wolfsmanagements bedürfen“, heißt es in dem Gutachten des Verwaltungs- und Verfassungsrechtlers Michael Brenner, über das die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Dazu müsste das Bundesumweltministerium eine sozial verträgliche und gesellschaftlich akzeptierte Größe der Gesamtpopulation und der regionalen Populationen festlegen, einen sogenannten „Aktzeptanzkorridor“.
Das Gutachten sieht es als mit dem europäischen Recht vereinbar an, über die bisher mögliche Entnahme von sogenannten Problemwölfen hinaus den Bestand zu regulieren. Dazu müssten die Zahlen der Tiere bundesweit und regional regelmäßig erhoben werden. Das Gutachten attestiert dem zuständigen Bundesumweltministerium ein „weitgehendes Verständnis des günstigen Erhaltungszustandes“.
Demnach kann von einem günstigen Erhaltungszustand erst dann gesprochen werden, wenn Wölfe überall dort leben, wo sie von Natur aus leben können. Die meisten Wolfsrudel leben bislang in Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. FDP-Fraktionschef Christian Dürr fordert nun eine „koordinierte bundesweite Wolfsstrategie, die nicht nur den Artenschutz berücksichtigt, sondern auch den Konflikt zwischen Wölfen und Nutztierhaltern“.
„Die bisherigen kleinteiligen Lösungen der einzelnen Bundesländer reichen nicht aus, um den wachsenden Sorgen der Menschen gerecht zu werden“, sagte Dürr der NOZ. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad kommt zu dem Schluss, dass das neue Gutachten keinen Raum für Interpretation lässt: „Verbesserte Monitoringstandards sind unverzichtbar, wenn wir die Wolfspopulation realistisch erfassen und managen wollen. Ein solches regional differenziertes Bestandsmanagement ist nicht nur praktikabel, sondern auch vollständig im Einklang mit europäischem Recht umsetzbar.“ Dies schaffe die Voraussetzungen für die gesellschaftliche Akzeptanz eines angepassten Wolfsbestands und erlaube den rechtssicheren Umgang mit Problemwölfen.
„Angesichts dieser klaren Faktenlage ist politisches Zögern oder Untätigkeit nicht länger tolerierbar. Es ist Zeit für konkrete Maßnahmen: Nach der Forderung der Bundesumweltministerin Steffi Lemke nach aktiverem Abschuss von Problemwölfen müssen jetzt Taten aus ihrem Haus folgen“, sagte Konrad der NOZ.
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